Kleinanzeigen-Betrug?: Käufer unterstellt mir Betrug, nachdem er Ware vor Ort begutachtet und Bar bezahlt hat. Was kann ich tun?

Liebe Leute,

folgendes Anliegen beschäftigt mich: Ich habe Scheinwerfer für ein Auto verkauft. Das Inserat war mehrere Monate auf EBay Kleinanzeigen für 2000€ inseriert. Ein Scheinwerfer hatte eine kleine Macke -sonst war alles in einem super Zustand und wurden auch von der Herstellerwerkstatt selbst ausgebaut.

Nun rief mich ein Interessent an und wollte die Scheinwerfer haben. Er fragte nach einem Preis bei dem er nicht nein sagen könnte und ich bin ihm, aufgrund der Tatsache, dass die bei mir eh nur rumfliegen nochmal 500€ entgegengekommen. Gesagt getan kam ein alter Herr (ca. 75 Jahre) am Tag der Abholung, hat die Scheinwerfer detailliert inspiziert, für gut befunden und für die besagten 1500€ mitgenommen (wollte noch handeln - habe ich aber verneint).

1 Tag später schrieb der gute Herr mir direkte über Kleinanzeigen: Ich hätte ihn betrogen, es würde ein Modul fehlen und das hätte ich ihm nicht gesagt. Er gibt mir wenige Stunden Zeit um die Scheinwerfer zurückzunehmen, Ihm das Geld zurückzugeben sonst würde er mich direkt anzeigen. Nach einigem hin und her und einem Verneinen meinerseits, da er genau die Ware, die er sich angeschaut und auch zu dem Zeitpunkt tadellos funktionierte, bekommen hat schrieb er mir heute, dass nun eine Anzeige unterwegs wäre.

Gilt hier nicht der Privatverkauf nach Inspektion und Barzahlung als Barriere für jede Rücknahme etc? Ist eine Anzeige in diesem Kontext überhaupt realistisch?

Würde mich sehr über eure Hilfe freuen!

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Prozess nach der Kündigung,§18b AufenthG?

Sehr geehrte Damen und Herren

Aufgrund gegenseitiger Meinungsverschiedenheiten mit dem Arbeitgeber wurde ich von meinem Arbeitsplatz entlassen, an dem ich fast 1,5 Jahre lang gearbeitet hatte.Die Kündigungsfrist gilt auch bis zum 29.03.2024.Normalerweise hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 30.06.2024. Das ist kein Problem, ich wollte meinen Job sowieso kündigen.Daher gibt es keine Ungerechtigkeit.

Was ich Sie wirklich fragen möchte, ist der Status der Aufenthaltserlaubnis für die Zeit nach der Kündigung. Meine Aufenthaltserlaubnis lautet „Fachkräfte mit akademischer Ausbildung“ (§ 18b AufenthG). Und da meine Aufenthaltserlaubnis immer parallel zu meinem Arbeitsvertrag erteilt wird, habe ich auch eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 30.06.2024. Mir ist bekannt, dass meine Aufenthaltserlaubnis aufgrund meiner Kündigung nicht mehr gültig ist.Da ich in Berlin wohne, kann ich bei Auslanderbehörde nicht so einfach einen Termin finden. Aber ich teilte sofort über das Kontaktformular mit, dass ich meinen Job kündige. Es dauert immer etwa einen Monat, bis sie antworten.

-Ich habe gehört, dass man nach einer Kündigung sechs Monate lang auf Jobsuche gehen darf.Ist das wahr? Wenn ja, beginnt dieser Prozess mit dem Tag, an dem meine Kündigungsfrist endet?

- Muss ich eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen oder gilt Erlaubnis zur Arbeitssuche zusätzlich zu meiner bestehenden Aufenthaltserlaubnis 18b?

-Wird von mir bei Erteilung einer 6-monatigen Arbeitssucherlaubnis für diesen Zeitraum ein Sperrkonto oder eine finanzielle Garantie erwartet? Muss ich in diesem Zeitraum meine Krankenversicherung selbst bezahlen?

-Kann ich während der Kündigungsfrist mit meiner bereits vorhandenen Aufenthaltserlaubnis kurzfristig ins Ausland reisen? (Ich habe bereits Auslenderbehörde per Kontaktformular mitgeteilt, dass ich entlassen wurde.)

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie diese Fragen zumindest nach bestem Wissen und Gewissen beantworten könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre netten Antworten.

Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Ausländerbehörde
Nach der Kündigung was passiert mit § 18b AufenthG?

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich wurde von meinem Arbeitgeber aus der Position entlassen, in der ich seit November 2022 als Sozialbetreuer tätig bin.Normalerweise war mein Arbeitsvertrag bis zum 30.06.2024, aber ich wurde früher entlassen.Kündigungsfrist bis zum 29.03.2024. Was genau soll ich in diesem Prozess tun? Ich habe mich sofort an die Arbeitsagentur gewandt und mich als arbeitssuchend gemeldet. Meine Aufenthaltserlaubnis, die ich bereits habe, hat ihre Gültigkeit verloren, weil ich entlassen wurde. Ist es mir von der Ausländerbehörde erlaubt, in diesem Zeitraum nach einem neuen Job zu suchen? Muss ich dafür eine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis beantragen? Wird mein aktueller Aufenthaltstitel 18b sofort oder nach Ablauf der Kündigungsfrist gelöscht? Ich weiß das, aber mir gehen Fragen dazu durch den Kopf. Auf meiner Aufenthaltserlaubnis „Fachkräfte mit akademischer Ausbildung“ (§ 18b AufenthG) stand, dass ich eine Arbeitserlaubnis bekomme, wenn ich 2 Jahre beim gleichen Arbeitgeber arbeite. Wenn meine Aufenthaltserlaubnis geändert und in eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche umgewandelt wird, ist dann meine bisherige Arbeitszeit von fast 1,5 Jahren verschwendet ? Diese letzte Frage ist für mich sehr wichtig. Denn ich wäre wirklich traurig, wenn ich meinen Anspruch auf diese Arbeitserlaubnis verlieren würde.Ich hoffe, dass die fast 1,5 Jahre, die ich bisher gearbeitet habe, nicht zunichte gemacht werden und dass ich dieses Recht erlangen werde, wenn ich einen anderen Job antrete und ein weiteres halbes Jahr arbeite.
Vielen Dank für alles im Voraus. 

Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Ausländerbehörde
Lieber Wohnung kaufen, statt in Miete leben?

Hallo zusammen,

zum Ist-Zustand: Ich bin Anfang 20, habe knapp 20k EK zur Verfügung und wohne bis jetzt noch bei meinen Eltern. Knapp 7k habe ich in ein paar Fonds etc. rumliegen, auf welche ich allerdings jederzeit Zugriff habe.

Meine Idee: Ich spiele jetzt mit dem Gedanken, da ich ohnehin wg. Beruf/Studium ausziehen muss, mir evtl. statt in Miete zu wohnen, eine kleine 1-Zimmer-Wohung zu finanzieren (ca. 100k bei 20% EK?) und diese für ca. 3-4 Jahre selbst zu bewohnen. Anschließend könnte ich diese ja vermieten. Einen kleinen Puffer für anfallende Schäden etc. könnte ich mir auf die Seite legen. Mir ist bewusst, dass hohe Zinsen aktuell ein Thema sind u. die Bank auch nicht mehr jedem eine Finanzierung gibt (meine Eltern könnten mir dahingehend unter die Arme greifen, da diese ggf. auch als persönlicher Schuldner zur Sicherheit für die Bank mithaften würden).

Da die Immo-Preise aktuell wd. besser sind, die Mieten allerdings immer noch unverschämt teuer, wäre ich vermutlich mit der Tilgung des Darlehens noch günstiger dran und hätte am Ende immerhin schonmal eine kleine Wohnung. Besser als das Geld in überhöhte Mieten zu knallen… Wäre ja schonmal ein Anfang. Durchgerechnet unter Einbezug der Notarkosten, Steuern etc. habe ich alles schonmal grob. Kommt natürlich dann auch auf die Zinsen an…

Dass das alles immer mit einem gewissen Risiko verbunden ist, ist mir bewusst. Erstmal muss man ja auch eine passende Immobilie finden.

Da das das erste Mal ist, dass ich mir über so etwas Gedanken mache, bin ich über sämtliche Anregungen, Kommentare u. Denkanstöße dankbar. Macht das in euren Augen Sinn, übersehe ich etwas Gravierendes?

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