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Berufsausbildung , Mehrwert?

Hallo ,

ich hab eine frage.

Ich hatte heute einen Termin bei einer zeitarbeitsfirma zum vorstellen ,da ich momentan arbeitslos bin.

meine letzte Arbeit hab ich im Sommer gehabt bei einer anderen zeitarbeitsfirma ,wurde aber vom Kunden abgemeldet nach 3 Monaten.

Seit dem suche ich wieder was leider nicht so leicht ist weil ich leichte Depressionen hab.

2017 hab ich nach 3 -Monatiger suche meine erste Arbeitsstelle angenommen.

Es war eine Zeitarbeitsfirma , wo ich als Produktionshelfer im Elektrobereich gearbeitet habe - befristet für eine große Firma ,die ein Projekt hatten.

Ende 2017 wurde gekündigt weil die Firma das Projekt fertig gehabt hat.

2018 u.2019 hatte ich verschiedene Einsätze bei Zeitarbeitsfirmen.

Ende 2019 fing ich aus persönlichen Gründen an mich über Ausbildungen zu informieren da es 2 Punkte gab die mich immer mehr gestört haben ,jeder hat gemeint

,,mach ne Ausbildung,,

,,mach ne Ausbildung ,dann bekommst du schon im einstieg 1-2 euro mehr und später weitere 1-2 €,,

,,mach ne Ausbildung , dann kann man sein Arbeitgeber besser wählen u. bekommt mehr angebote,,

,,wenn du ein Beruf gelernt hast bist du immer mind. 20% besser dran als ohne,,

,,wenn du ein Beruf gelernt hast, verdienst du immer über Mindestlohn,,

2020 war ich leider fast das ganze Jahr bis Dezember arbeitssuchend und bekam dann eine neue Stelle die ich bis August hatte , weil befristet , hätte aber ein neuen vertrag bekommen, entschied mich aber dann dagegen weil ich was anders machen wollte.

Somit war ich wieder Arbeitslos aber nur 4 Wochen da ich danach eine Ausbildung gemacht hab , da ich gehofft hab danach auf das nächste level zu kommen > Lohn etc , da ich immer nur IGZ Lohngruppe 1 bekam damals ungefähr 10 oder 11 Euro pro Stunde.

Vor kurzem hatte 2 Probetage in verschiedenen Firmen

die erste war eine Stelle als Lagerhelfer am anderen Ende der nächsten Stadt obwohl ich mich ausschließlich für Produktionsbereich beworben habe , die Zeitarbeitsfirma meinte es wäre Produktion ,da hatte ich irwie das Gefühl das man mich nicht verstehen wollte und es nur darum ging ein vertrag zu machen - es ist nicht schlecht gemeint aber so war mein Gefühl und die 2.Stelle war eine Stelle in der Produktion die ich aber aus Verbindungsgründen - kein auto - nicht machen konnte.

Mittlerweile hatte ich aber mehr Angebote von Zeitarbeitsfirmen meist als Produktionshelfer auch wieder mit Lohngruppe 1.

Und hab daher eine Frage

Ist es normal bei Zeitarbeitsfirmen nur Lohngruppe 1 zu verdienen

ich dachte mit einer Ausbildung bekommt man lohngruppe 2 ??

auch wenn man nur eine kleine Helferausbildung wie

Maschinen anlagenführer mit 2-Jahren hat

weil

Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind.

https://www.personalorder.de/zeitarbeit/tarife/tarifrechner_help/gruppen_igz.html?load=tarifrechner

oder braucht man eine 3-jährige Ausbildung ?

und was ist eig. der unterschied zwischen

Lohngruppe 2 >

Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind

und Lohngruppe 3 >

Ausführung von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist.

weil normal müsste ich doch in Lohngruppe 2 kommen vielleicht auch Lohngruppe 3 kommen oder reicht eine kleine Hilfsausbildung, da nicht - obwohl ich eig 2-Jahre Lehrzeit hatte und seltsamerweise auch im Entgeltatlas steht das Maschinen-Anlagenführer eig eine Fachrkaft-Ausbildung wäre aber die meisten von der Zeitfirma meinen man ist mit 2-Jahren nur eine Hilfskraft ?

Ausbildung, Zeitarbeit, Mindestlohn, Zeitarbeitsfirma

Freiberuflich oder gewerblich Tätigkeit?

Hallo zusammen,

ich benötige ihre Unterstützung bezüglich der steuerlichen Einstufung meiner Tätigkeit.

Im August 2023 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Im Jahr 2023 konnte ich jedoch keine Kunden gewinnen. Erst im Jahr 2024 habe ich mit einem Kunden zusammengearbeitet und hierfür einen Vertrag über eine feste Laufzeit und einen Festpreis abgeschlossen.

Gemäß diesem Vertrag habe ich für den Auftraggeber folgende Leistungen erbracht (Zitat aus dem Vertrag): 

"2. Die Dienstleistungen bestehen in der Durchführung aller Aktivitäten, die auf die vollständige und effektive Umsetzung der Projekte des Kunden abzielen, und zwar:

- Entwurf und Aufbau eines umfassenden Vertriebskonzepts mit Umsatzprognosen, kontinuierlicher Verfolgung von Verkaufsstatistiken und Aktivitätsanalysen. Der Auftragnehmer legt klare und erreichbare Umsatzziele und Leistungsmaßstäbe fest.

- Führen umfassende Marktanalysen durch und stellen diese bereit, um die vorherrschenden Kundenbedürfnisse, optimale Preispläne, wettbewerbsfähige Preise und sinnvolle Rabattstrukturen zu ermitteln. 

- Der Auftragnehmer muss umsetzbare Erkenntnisse liefern, um Verkaufsstrategien als Reaktion auf dynamische Markttrends anzupassen.

- Entwickeln Verkaufshandbücher, Leitfäden und Schulungsprogramme, um die Kompetenz und das Können des Vertriebsteams zu verbessern. Verbessern die Verkaufstechniken, die Kundenbindungsfähigkeiten und den Verhandlungsprozess.

- Entwickeln und implementieren ein robustes Leistungsbewertungssystem (KPI-basiert oder ähnlich) und Motivationsstrategien für die Innenvertiebsfunktion".

Nach meiner Einschätzung handelt es sich dabei um eine freiberufliche Tätigkeit. Da ich aktuell meine Steuererklärung für 2024 vorbereite, möchte ich sicherstellen, ob diese Einordnung korrekt ist.

Was denkt ihr, ob ich meine Steuererklärung als Freiberufler abgeben kann, oder muss es gewerblich sein (plus Gewerbesteuererklärung :( )?

Freiberufler, Gewerbesteuer, Steuererklärung

Was ist wenn Mieter nicht ausziehen, wie läuft Räumungsklage?

Ich vermiete ein Haus möbliert mit Geschirr und Bettwäsche komfortable eingerichtetes 4 Zi- Einfamilienhaus als Ferienhaus. Vermietungsart nur für vorübergehenden Gebrauch, ich musste in 8 Jahren ca. 500 Absagen schreiben weil Interessenten länger mieten wollten. Für vorübergehenden Gebrauch sind nur 6 Monate Mietdauer gestattet, die Mieter fragten ob sie länger bleiben können. Ich musste verneinen und sagte wenn sie nichts passendes finden müssen sie nach 6 Monaten in eine andere Ferienwohnung es hat in der Gegend viele Ferienwohnungen.

Nachdem ich einen online-Juristen gefragt habe erfuhr ich dass die Gerichte streng sind, ich kann keine Verlängerung machen, ich müsse innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum wo meine Mietvertrag endet eine Mahnung senden und anschliessend eine Räumungsklage machen. Das Haus steht in Deutschland 3,5 km vor der Schweizer Grenze, der grösste Teil der Mieter für vorübergehenden Gebrauch ist in die Schweiz gezogen. Ich als Vermieterin wohne auch in der Schweiz.

Rechtschutzversicherung für Vermieter für das Gebäude in Deutschland kann ich keine machen, verschiedene deutsche Versicherungen sagten, ich müsste einen 2. Wohnsitz in Deutschland haben, das will ich unbedingt vermeiden, so muss ich Verfahren selbst zahlen, sollte es einmal ein Problem geben und die Mieter nicht ausziehen. Meine Schweizer Rechtsschutz hilft auch nicht, weil das Gebäude in Deutschland steht. Danke für Erklärung bezüglich Räumungsklage. Als Vermieter habe ich mehr Rechte mit meiner Vermietungsart, deshalb vermiete ich nicht unbeschränkt.

Immobilien, Mietrecht