Darf die asiatische Hornisse obwohl ein Bekämpfungsgebot herrscht keinesfalls eigenmächtig ohne Absprache mit dem Landratsamt beseitigt werden?

1 Antwort

Wenn das Landratsamt dann die Bekämpfung übernimmt macht das Sinn.

Oder um sich die elendige Langeweile zu bekämpfen.

Oder um die flotte Amtssekretärin herum zu schawenzeln.

Ich sage mir: Erst schießen, dann fragen. Mit mir hat die Hornisse einen Problemkunden. Habe sogar noch E605 im Bestand. Das hält kein Brummer aus.