Kann man denn eigentlich nach Deutschem Recht verurteilt werden wenn man im Wachkoma liegt?
3 Antworten
Beim Königlich Bayerischen Amtsgericht wußte man nie, ob man nun einer Strafsache oder Zivilsache zuschaut.
Im realen Leben ist das anders.
Der Angeklagte einer Strafsache kann nicht verurteilt werden wenn er im Wachkoma liegt.
In Zivilsachen und allen anderen Verfahren außerhalb des Strafrechts wird ein Verfahrenspfleger bestellt und dann kann der Beklagte auch verurteilt werden.
Nein, eine Verurteilung im Wachkoma ist in Deutschland nicht möglich. Deutsche Rechtsgrundsätze basieren auf der Fähigkeit, sich zu verteidigen und eine gerechte Anhörung zu gewährleisten. Eine Person im Wachkoma kann weder eine Anklage verstehen, sich verteidigen noch ein gerechtes Urteil erhalten
Man wäre Verhanlungsunfähig, also würde ein Gerichtstermin auf unbestimmte Zeit verschoben, bzw. das Verfahren nicht eröffnet.
Eine zwischenzeitlich in Koma gefallene Person könnte natürlich einen Strafbefehl bekommen, aber der gesetzliche Vertreter könnte Widerspruch einlegen.