Hallo liebe Experten,

ich bräuchte bitte eure Hilfe bei der Berechnung eines Urlaubsanspruchs bei Teilzeit und Kündigung.

Angenommen es wurden vertraglich 25 Std. die Woche vereinbart. Unter Abschnitt Urlaub steht: 24 Werktage oder 25 Arbeitstage. 6-Tage-Woche.

Wie muss man in so einem Fall den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung berechnen?

20 Arbeitstage geteilt durch 12 Monate und mal abgearbeitete volle Monate im laufenden Jahr (z.B. 4 Monate)? Ist das richtig?

Bei dieser Formel hätte man dann 6,6 Urlaubstage rausbekommen.

Die Hauptfrage wäre aber: wie werden diese 6 Urlaubstage vertraglich richtig angewendet?

In meinem Beispiel sind im Vertrag 25 Stunden pro Woche vereinbart worden. 25 Stunden sind etwa 3 Arbeitstage pro Woche. Es bleiben noch 3 Tage (da 6-Tage-Woche) die sowieso freie Tage sind. Bedeutet es, dass man nur auf die tatsächlichen Arbeitstage den Urlaubsanspruch anwenden darf und nicht auf die volle Woche? Bei errechneten 6 Urlaubstagen müsste man dann in so einem Fall zwei Wochen Urlaub bekommen, verstehe ich das richtig?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten!

LG