Urlaubsanspruch bei Teilzeit und Kündigung berechnen?
Hallo liebe Experten,
ich bräuchte bitte eure Hilfe bei der Berechnung eines Urlaubsanspruchs bei Teilzeit und Kündigung.
Angenommen es wurden vertraglich 25 Std. die Woche vereinbart. Unter Abschnitt Urlaub steht: 24 Werktage oder 25 Arbeitstage. 6-Tage-Woche.
Wie muss man in so einem Fall den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung berechnen?
20 Arbeitstage geteilt durch 12 Monate und mal abgearbeitete volle Monate im laufenden Jahr (z.B. 4 Monate)? Ist das richtig?
Bei dieser Formel hätte man dann 6,6 Urlaubstage rausbekommen.
Die Hauptfrage wäre aber: wie werden diese 6 Urlaubstage vertraglich richtig angewendet?
In meinem Beispiel sind im Vertrag 25 Stunden pro Woche vereinbart worden. 25 Stunden sind etwa 3 Arbeitstage pro Woche. Es bleiben noch 3 Tage (da 6-Tage-Woche) die sowieso freie Tage sind. Bedeutet es, dass man nur auf die tatsächlichen Arbeitstage den Urlaubsanspruch anwenden darf und nicht auf die volle Woche? Bei errechneten 6 Urlaubstagen müsste man dann in so einem Fall zwei Wochen Urlaub bekommen, verstehe ich das richtig?
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten!
LG