Arbeitnehmerbeitrag Zusatzversicherung?
Monatlich werden von meinem Gehalt seitens des Arbeitgebers Beiträge an eine Zusatzversicherung gezahlt, die mir später mit Rentenbeginn ausgezahlt werden. Kann ich den Betrag steuerlich in der Einkommensteuererklärung absetzen? es handelt sich hierbei um rund 600€/a.
Analoge Sachverhalte gibt es im öffentlichen Dienst.
Kann ich diese Aufwendungen im der Einkommensteuererklärung als Ausgaben für Altersversorgung / Rentenversicherung angeben?
4 Antworten
Kann ich den Betrag steuerlich in der Einkommensteuererklärung absetzen?
Nein...
Es ist eh vom Brutto
Mein AG damals hatte das nur kurzzeitig gemacht....Und dann wieder eingestellt
Übrigens werden sie 3 Jahre vorm Rentenbeginn angeschrieben, ob gg ein einmalige Auszahlung auszuzahlen ist oder eben als 2te kleine Rente neben der gesetzlichen monatlich.
Es fallen dann kk Beiträge an..Und der Betrag wird versteuert
Ich habe das abgelehnt, bei mir waren ca 50000 aufgelaufen, war übrigens in meiner krankheitsphase vor 20 Jahren bei Bürgergeldbezug geschützt, musste das aber angeben, das nur am Rande. Man hatte mir ca 80000 als Abschlag angeboten, ich hab da ne sendung zufällig gesehen, das sich son einmaliger Abschlag nicht lohnt, glaube Monitor war das ...Ich hätte nach Abzug von kk und Steuern...weniger bekommen, als eingezahlt...
Gut ich hatte es vor 3 Jahren abgelehnt, aber da kk und Steuern abgehen...müsste man das bei einmalauszahlung beim Finanzamt angeben können...oder?
Eine Brutto-Entgeltumwandlung bedeutet, dieser Gehaltsanteil wird aktuell gar nicht besteuert (sondern erst bei Auszahlung), also sind auch keine Aufwendungen absetzbar.
Im steuerlichen Sinn gibst Du aktuell kein Geld für die Altersvorsorge aus.
Ich verstehe euch manchmal nicht!
Über die Steuersoftware, z. B. Elster vom Finanzamt, kann man alle elektronisch vom AG gemeldeten Daten beim FA abrufen und automatisch in die Steuererklärung einfügen lassen.
Und dann stellt sich doch die Frage gar nicht mehr!
Vom Arbeitgeber über die Lohnabrechnung abgeführte Beiträge werden immer an das FA gemeldet!
Und meine Antwort bezieht sich hierauf, alleine hierauf!
Und ja, gebe ich meiner Versicherung keine Erlaubnis, was doof wäre, wird das auch von der Versicherung nicht an das FA gemeldet.
Meine Versicherungen haben alle die Erlaubnis, umso weniger muss ich selbst ausrechnen und händisch eintragen!
Beiträge des Arbeitgebers an eine Pensions-, oder Rentenkasse sind bis zu 7.728,- Euro steuerfrei, in der Sozialversicherung aber nur bis zur Hälfte des Betrages.
Das ist in mehrfacher Hinsicht nicht ratenswert. Man sollte immer selbst den Überblick haben, welche Beträge aufgeführt werden müssen.
Manche Beträge werden auch gar nicht automatisch gemeldet bzw. nicht direkt berücksichtigt.