Zur Ermittlung der außergewöhnlichen Belastungen die Bruttoeinkünfte heranziehen?
Hallo.
Ich habe auf youtube ein Video gesehen, in dem zu sehen war, wie man die außergewöhnlichen Belastungen für eine 4 köpfige Familie errechnet. Einkünfte: 52.000. Leider war nicht ersichtlich, ob es sich um Bruttowerte handelt, oder wie in unserem Fall Bruttorente plus 6 Monate Bruttolohn. Zzgl. Zinseinkünfte, private Renten- und Lebensversicherung, abzüglich Versicherungen, Handwerkerkosten, Arzneimittel und Fahrten zu den Ärzten.
Für Elster bin ich nicht mehr fit genug. Jemand hilft uns dabei. Ich habe alle Papiere zusammen. Es geht jetzt nur noch darum, ob es die Mühe wert ist, sämtliche Fahrten zu den Ärzten, incl. Abfrage bei den Krankenkassen zu ermitteln.
Aber das ist abhängig davon, wie ihr die Frage beantwortet.
Gruß
1 Antwort
Basis ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Bei Rente also der Steuerpflichtige Antel abzüglich des Werbungskostenpauschbetrages von 102 € oder - falls höher - der tatsächlichen Werbungskosten, bei N-Einkünften Brutto abzüglich WK usw.
Also wird es für ihn nicht so einfach sein, die Belastungsgrenze selbst zu berechnen.
In dem Fall sollte man vielleicht lieber die Angaben machen und das Finanzamt rechnen lassen.
Wenn man sicher abschätzen kann, dass sich eine Angabe nicht lohnt, kann man sich das natürlich auch sparen. Im Zweifelsfall lieber angeben.