Zur Ermittlung der außergewöhnlichen Belastungen die Bruttoeinkünfte heranziehen?

1 Antwort

Von Experte wfwbinder bestätigt

Basis ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Bei Rente also der Steuerpflichtige Antel abzüglich des Werbungskostenpauschbetrages von 102 € oder - falls höher - der tatsächlichen Werbungskosten, bei N-Einkünften Brutto abzüglich WK usw.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Andri123  19.06.2025, 15:43

Also wird es für ihn nicht so einfach sein, die Belastungsgrenze selbst zu berechnen.

In dem Fall sollte man vielleicht lieber die Angaben machen und das Finanzamt rechnen lassen.

Wenn man sicher abschätzen kann, dass sich eine Angabe nicht lohnt, kann man sich das natürlich auch sparen. Im Zweifelsfall lieber angeben.