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Cardmarket! wieviel Geld darf ich ohne Gewerbe dazuverdienen/ausbezahlen?

Hallo Leute ,

Ich hab mich vor ca. 2 Wochen bei Cardmarket angemeldet, weil ich meine Sammlung an Pokémon Karten verkaufen möchte.
Es hat mir mit der letzten Zeit immer weniger Spaß gemacht dieses Hobby auszuüben wegen der immer mehr Steigenden Preise... somit habe ich mich entschlossen sie los zu werden.
Ein anderer Grund ist auch dass meine Freundin und ich eine Weltreise machen wollen und ich daher *unnötiges* verkaufen möchte was ich nicht unbedingt brauche.
Und somit kam ich auf die Idee ich kann ja meine Karten einfach Online zu stellen und mir das meiste Geld was ich ausgegeben habe zurückholen.

Als ich dann mal anfing meine ganzen Hits reinzustellen und dass von nur einem Set (151) gings ziemlich fix es kamen fast jeden tag eine oder gar 2-3 Bestellungen rein und schnell hatte ich 550 Euro verdient nach nicht mal 2 Wochen.
Und ich hab noch tausende weitere Karten von anderen Sets ...

Ich habe kein Gewerbe angemeldet und bin als Privatverkäufer registriert.
Und bin normal Berufstätig in der Gastronomie.
Somit komme ich zu meiner Fragen:

wieviel Geld kann ich noch verdienen?
Und wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Bzw. krieg ich jetzt Ärger vom Finanzamt wenn ich solche Beträge auf mein Konto überweise?
Oder ist es vielleicht nicht der richtige weg und sollte ich es nicht online sondern über Flohmärkte probieren ?

Freue mich auf Antworten

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, Dazuverdienen

Wer kommt für die Kosten einer gesetzliche Betreuung auf?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich aus oder hat eine Ahnung ?

► Für jegliche Infos, Fachkenntnisse, Erfahrungswerte, Ratschläge etc. wäre ich sehr dankbar.

Hintergrund / Ziel :

Meine (Paten-)Tante hat mehrere Erkrankungen und Behinderungen, sodass ich (erstmal) einige Aufgaben übernahm oder mit ihr einige Angelegenheiten auch zusammen regeln konnte.

Es kam die Idee auf, eine gesetzliche Betreuung beim Amtsgericht anzuregen / einzuleiten, um einen Teil der noch kommenden Aufgaben von Profis erledigen zu lassen, sodass sie sich vorwiegend nur noch auf ihr Genesung bzw. Gesundheit konzentrieren kann/braucht.

( = Dies ist ihr derzeitig größter Wunsch.)

Ziel ist es deshalb erstmal eine "vorübergehende" gesetzliche Betreuung. Nach Besserung der Erkrankungen und bestenfalls ihrer Behinderungen, kann dann geschaut werden, ob überhaupt bzw. inwieweit dann noch eine gesetzliche Betreuung notwendig ist.

Nun kamen Fragen auf:

► Wer kommt für die Kosten einer gesetzlichen Betreuung auf ?

(Info: Sie hat kein Vermögen und "krauchelt" mit ihren Zahlungseingänge an der Grenze zum Bürgergeld rum, sodass kein Bürgergeld beantragt werden kann, da ihre Geldeingänge ihre fixen Kosten deckeln und noch etwas zum Leben übrig bleit. Mehr aber auch nicht.)

 

B

► Müsste ihre Familie (Eltern - vermögend, Geschwister - Gutverdiener) von ihr (sie ist 57 J., verwitwet, ohne Kinder) für Kosten aufkommen oder ggf. beteiligt werden, die durch eine gesetzliche Betreuung entstehen (wie für den Antrag, die Bestellung an sich, aber auch die monatl. laufenden Kosten) ?

C

(Falls das Gericht nicht die Familie für die Kosten kontaktieren / heranziehen muss, ...)

► Würden ihre Familieangehörigen vom Gericht von einem Antrag für eine gesetzl. Betreuung oder dann von einer bestehenden gesetzlichen Betreuung an sich für ihre Tochter/Schwester in Kenntnis gesetzt / informiert werden ? Wäre dies "Usus" ?

D

► Wie lange dauert es (in etwa) bis per Gericht ein gesetzlicher Betreuer festgelegt / bestellt wurde ?

E

► Kann ein Eilantrag (oder so etwas in der Richtung) gestellt werden? Gibt es da so etwas überhaupt ? 

(Info: Sie benötigt dringend Hilfe, u. a. auf jeden Fall bei wichtigen Amts- und Behörden- oder evt. auch bei Krankenkassenangelegenheiten, die sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Lage nicht erledigen kann. Andere Hilfen wie Bewo für Begleitung zu ärztl. Termine etc. werden derzeit installiert, dies sind noch in Bearbeitung.)

F

► Hätte eine (laufende oder auch beendete) gesetzliche Betreuung (finanzielle) Auswirkungen auf ein Erbe, welches sie nach dem Tod ihrer Eltern erhalten würde ? Wenn ja, welche ?

Antrag, Betreuung, Einkommen, Erbe, kosten, Recht, Angehörige, Betreuer, Betreuungskosten

Fachkräftemangel = Lüge?!

Guten Montag,

man liest+ hört seit Jahren besonders seit den 2010er immer wieder davon , der angebliche Fachkräftemangel, egal ob über das Internet , den Fernsehnachrichten oder im Radio - überall wird vermeintlich darüber diskutiert wie man den vermeintlichen Fachkräftemangel reduzieren kann und wie schlimm dieser sei.

Manche fordern oder sprechen sich aus, die wöchentliche Arbeitszeit auszuweiten z.b auf mindestens grundlegend 40 oder gar 42- Wochenstunden oder suggerieren das es nicht gut sei mit 37-38 oder sogar nur 35 Stunden die Woche zu arbeiten - weil es für das Allgemeinwohl schlecht ist/sei wie Beispiel

der Präsident des BDI und mit vor 3-Jahren noch fast aktuell also keine 12- Jahre her oder Artikel aus der Steinzeit

https://www.personalwirtschaft.de/news/hr-organisation/bdi-praesident-russwurm-spricht-sich-fuer-42-stunden-woche-aus-138787/

Auch andere suggerieren oder sprechen sich für mehr Fleiß + Mehrarbeit aus

https://www.instagram.com/zdfheute/p/C1UZSFCqoC4/

Meine Frage ist ob es wirklich einen Fachkräftemangel gibt , weil ich glaube es irwie nicht so wirklich wenn man z.b trotz einer 3.5-Ausbildung z.b als Anlagenmechaniker mit 12€ einsteigt und 1-Jahr später 1.5€ mehr bekommt also 13.5€ oder als Einzelhandelskauffrau(mit 3-Jahren Lehrzeit)/Filialassistenz nur circa 2100 -2200 brutto bekommt oder eine Filialleiterin einer kleinen Bäckerei 2400 brutto - den einzigen Fachkräftemangel , den es teilweise vielleicht wirklich gibt ist in der Pflege u. Medizin vllt noch IT wenn man gut ist , Ahnung hat, weil man schon als ,,leicht angelernter,, mit 2-Jahren Vorkenntnissen ggfs nur einer Teilqualfikation/ ohne abgeschlossene 3-Jährige Ausbildung das bekommt was andere 3-4-Jahren nach der Ausbildung im Handwerk, im Supermarkt oder in der Gastro u. Küche bekommen - wobei Pflege glaub ich auch nicht wenn eine Schicht 10-Stunden dauert und man als Einzelperson das schaffen muss wo man eigentlich 2.7 Arbeitskräfte brauchen würde und man 1-Stunde länger bleiben muss um überhaupt den Arbeitsplan erledigt zu haben.

Mann kann wenn man gut ist + Ahnung hat von den was man machen muss in IT und Industrie Beispiel als Helfer Produktion mit Teilqualfikation schon das bekommen , was man im Supermarkt oder in der Küche nach 3-4-Jahren bekommt

z.b

Verkäufer im Supermarkt Einstieg 2300€ nach 3-Jahren 2800€ Vorrausetzung ; Einzelhandelskaufmann oder Frau , gute Flexibilität mit Arbeitszeit u. Kunden ,

schnelle Arbeits +Auffassungsgabe , immer gut sein , also freundlich selbst wenn man in der Familie nen Todesfall hatte in der Gastro Beispiel als

Koch oder Servicekraft ; das gleiche + arbeiten an Sonn + Feiertagen , auch Abends wenn andere in die Bar gehen und man nicht mit kann , für 13€ + oft Erwartung sofort z.b am Samtag einzuspringen wenn der der Kollege krank ist und man eigentlich frei gehabt hätte

Produktionsmitarbeiter am Band 2500€ + Zulage Vorrausetzung ; Teilqualfikation reicht oder 1-2-Jahre aktuelle Erfahrung

https://www.youtube.com/watch?v=5f-ovTwGENs&t=257s

https://youtu.be/w-UGuqhPsa8?t=560

https://www.youtube.com/watch?v=pAPPK3bxtv0&t=620s

Aber Wie siehst du das

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deutschland, Politik, Wirtschaft

Investitions- und Finanzierungsdilemma, Hauskauf was ist optimal?

Hallo,

ich befinde mich in der angenehmen Position, dass ich mir (mittels Aktien) ein Aktienportfolio im Wert von ca. 350.000 Euro aufbauen konnte. Nun möchte ich mir eine Wohnung kaufen, die etwa 350.000 Euro kostet. Daher stelle ich mir die Frage, wie viel von meinem Aktienportfolio ich verkaufen sollte, um die Wohnung zu finanzieren.

Mein Ziel ist es, ein optimales Verhältnis zwischen Schulden (Hypothek) und Eigenkapital zu finden. Ich möchte nämlich nicht mein gesamtes Aktienportfolio auflösen. Dazu habe ich folgende Überlegung angestellt:

Ich gehe davon aus, dass ich für eine Hypothek einen jährlichen Zinssatz von 4 % zahlen müsste. Das wären etwa 14.000 Euro Zinskosten pro Jahr. Außerdem nehme ich an, dass ich am Aktienmarkt eine jährliche Rendite von 11 % erzielen kann.

Daraus habe ich versucht, ein „optimales Verhältnis“ zu berechnen, bei dem mindestens die anfallenden Zinskosten durch die Erträge aus dem verbleibenden Aktienportfolio gedeckt werden:

Nettorendite = 11 % × (1 − 0,26) = 8,14 % (unter Annahme einer Abgeltungssteuer von 26 %).

Kapitalbedarf, um die Zinskosten aus der Aktienrendite zu decken:

X= 14.000Euro/0,0814=171.990Euro

Demnach müsste ich etwa 171.990 Euro im Aktienportfolio investiert lassen und rund 178.010 Euro verkaufen.

Ich wollte fragen, ob meine Überlegung sinnvoll ist oder ob es in meinem Fall eine bessere Strategie gäbe.

Vielen Dank!

Aktien, Immobilienfinanzierung, investieren, Hypothekendarlehen

Einreise nach England mit der Fähre - Wertgegenstände/Zoll?

Wir fahren bald mit der Fähre von Amsterdam nach New Castle. Dazu habe ich zwei Fragen.

Bei den allgemeinen Einreisebestimmungen/Zollbestimmungen nach England steht ungefähr folgendes:

  • Waren für den persönlichen Gebrauch: Keine Zollformalitäten, abgabefrei.
  • Andere Waren (Geschenke, Elektronik, Parfüm, Schmuck, Lebensmittel): Zollfrei bis zu einem Wert von 390 GBP (bei Luftweg) bzw. 270 GBP (bei Seeweg).
  • Wertgegenstände: Diese sollten schriftlich deklariert werden. Eine Liste der mitgeführten Wertgegenstände kann bei den Zollbehörden beglaubigt werden.
  • Genussmittel: Abgabefrei für Personen ab 17 Jahren: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 18 l Wein, 42 l Bier, 9 l Spirituosen unter 22 % Vol. oder 4 l Spirituosen über 22 % Vol.

1) Ich verstehe nicht ob jetzt Laptop, Smartphone, Nintendo Switch usw. zu Waren für den Persönlichen Gebrauch oder zu Wertgegenständen zählen, die ich deklarieren muss. Wenn es zu Wertgegenständen zählt, was genau ist dann das Deklarieren? Heißt das, ich muss es beim Zoll anmelden? Wie mache ich das denn? Bei DFDS gibt es dazu überhaupt keine Informationen und der Kundenservice kann mir nicht weiterhelfen.

2) Dinge, die sowieso abgabefrei bzw zollfrei sind, wie Geschenke, Spirituosen in den genannten Mengen, muss man überhaupt nicht anmelden? Die nehme ich einfach mit, wie meine persönlichen Gegenstände, und muss nichts beachten?

Danke für eure Hilfe

england, Reisekosten, Urlaub, zoll, Zollgebühren, Zollkontrolle

Busparvertrag Arbeitnehmersparzulage?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu meinem Bausparvertrag und der Arbeitnehmersparzulage:

Ich habe im Jahr 2017 einen Bausparvertrag abgeschlossen, auf den seitdem regelmäßig meine vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingezahlt werden. Für die Jahre 2017 bis 2023 habe ich auch jedes Jahr die Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Nach meinem Verständnis musste ich für die Arbeitnehmersparzulage eine Sperrfrist von 6 Jahren Einzahlung plus 1 Jahr Ruhezeit einhalten. Diese Frist wäre bei mir wie folgt abgelaufen:

6 Jahre Einzahlung von 2017 bis 2022,

1 Jahr Ruhezeit im Jahr 2023,

sodass ich ab 2024 frei über den Vertrag verfügen könnte.

Nun habe ich aber auch für das Jahr 2024 nochmals vermögenswirksame Leistungen eingezahlt und werde vermutlich die Arbeitnehmersparzulage für 2024 beantragen (bzw. erhalten).

Meine Frage ist jetzt:

Muss ich die Arbeitnehmersparzulage für 2024 zurückzahlen, wenn ich den Bausparvertrag im Jahr 2025 kündige?

Oder bleibt die ursprüngliche Sperrfrist maßgeblich (weil es sich weiterhin um denselben Bausparvertrag handelt, der seine Sperrfrist schon erfüllt hat)?

Entsteht durch die Einzahlung und die Sparzulage für das Jahr 2024 eine neue sechsjährige Sperrfrist oder nicht?

Mir ist wichtig zu wissen, ob ich durch die Kündigung 2025 eventuell nur die Zulage für 2024 verlieren würde oder ob ich ganz frei kündigen kann, ohne Rückzahlungen.

Anlage, Bank, Bauen, Bausparen, Bausparvertrag, einkommensteuer, Finanzamt, Förderung, Kapitalanlage, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern

jobcenter macht depressiv?

ich bekomm momentan bürgergeld weil arbeitssuchend und hab leider leichte Depressionen.

normalerweise nehme ich jeden Job an weil das Job Center meint wenn man wirklich arbeitslos ist, das man über jeden job den man angeboten bekommt froh sein müsste + und auch annehmen sollte.

Vor ein paar wochen am 3- März kam ein Vermittlungsvorschlag vom jobcenter

für eine Zeitarbeitsfirma ,wo ich mich schon am 5 oder 6-März vorgestellt hab

nach 2 Wochen am 18 -März wurde mir eine Stelle angeboten ,die leider über 1-Stunde Fahrzeit hat und erfordern würde auswärts zu schlaffen , der Arbeitgeber hat gemeint das eine Unterkunft da ist und bezahlt wird und die Arbeitszeit Nachtschicht ist und alle 3-Wochen Spätschicht - andere Zeiten also Frühschicht gab es nicht.

Ich hatte vom Arbeitgeber 1-Tag Zeit bekommen zu überlegen ob ich das gemacht hätte...

Da ich , die Arbeit abgelehnt habe, kam am 27-März vom Jobcenter ein Schreiben ,die eine Stellungnahme wollen warum ich nicht mitwirke und ungefähr 4-Wochen zeit habe eine Stellungnahme schriftlich zu machen ansonsten würde ich 30 prozent weniger Geld bekommen , da es laut Jobcenter nicht mein erster (angeblicher) Verstoß wäre sondern der 2te , das eigentlich nur schikane ist.

Meine Frage ist ob ein Sanktion von 30 prozent eigentlich rechtens ist und was an eig dagegen machen kann weil ich noch bis ungefähr zum 23.April zeit habe eine Stellungnahme abzugeben - ich wüsste ich aich nicht was ich da rein schreiben sollte.

Depression, jobcenter, probleme, Strafe

Erbitte Zeugnisbewertung?

Frau X bewätigte die anfallende Arbeitsmenge. Die übertragenen Aufgaben erfüllte sie kontinuierlich, gewissenhaft und zuverlässig. Frau X führte ihre Tätigkeiten jederzeit eigenständig aus.

Frau X war flexibel, behielt den Überblick und setzte Prioritäten, welche der jeweiligen Situation angepasst waren. Sie nutzte kreative Möglichkeiten sinnvoll. Darüber hinaus besitzt Frau X Organisationsfähigkeiten und arbeitete systematisch. Sie setzte Arbeitsmittel stets wirtschaftlich und verantwortungsbewusst ein. Frau X erfasste Informationen, war fähig diese zu bewerten und nach ihrer Relevanz zeit- und adressatengerecht weiterzuleiten.

Frau X besitzt ein umfassendes Wissen, welches das eigene Fachgebiet überschreitet und verfügt über praktische Fähigkeiten, die sie auch einsetzte. Von den hausinternen Standards und Richtlinien hatte sie umfassende Kenntnisse und realisierte sie in der Praxis. Frau X nahm mit großem Interesse an Fort- und Weiterbildungen teil und setzte das Erlernte gut in der Praxis um. Durch pädagogisches Geschick erzielte sie bei der Anleitung und Wissensvermittlung befriedigende Ergebnisse.

Im Umgang mit Mitarbeitern verfügt Frau X über ein der Situation angemessenes Kommunikationsverhalten. Von Vorgesetzten und Kollegen wurde Frau X durch ihre ehrliche und sachliche Art geschätzt. Darüber hinaus nutzte sie die Möglichkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit. Sie war grundsätzlich fähig, Kritik anzunehmen und zu äußern.

Ihre Arbeiten erledigte sie zur vollen Zufriedenheit.

Für ihren weiteren Berufs- und lebensweg wünschen wir Frau X alles Gute.

Was sagt Ihr dazu? Note 3-4?

Gute Beiträge von heute