Erhöhte Entfernungspauschale wegen Behinderung?
Mir wurde heute erzählt, dass bei entsprechender Behinderung tatsächlich 60 Cent pro km angesetzt werden können. Das ist ja mal interessant.
Frage: Werden die 60 Cent pro Entfernungskilometer eigentlich automatisch vom FA angesetzt, wenn man den GdB nachweist und die entsprechende Eintragung in Zeile 31 der Anlage N macht, oder braucht man dafür tatsächlich einen Lohnsteuerhilfeverein, der natürlich auch bezahlt werden muss?
2 Antworten
Da hast Du Regelungen verwechselt.
Ein Steuerpflichtiger mit Behinderung hat ein Wahlrecht.
Er kann die Entfernungspauschale von 30 Cent pro KM für die ersten 20 KM und 38 Cent ab dem 21. KM anwenden, oder Alternativ die Reisekostenregelung von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer.
Das bedingt eben die Eintragung im Formular. Entweder bei Entfernungspauschale, oder bei Reisekosten.
Beispiel:
Entfernung zum Arbeitsplatz 30 Kilometer, 200 Tage.
Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt) 20 * 0,30 + 10 * 0,38 = 9,80 * 200 = 1960,-
Reisekosten, 30 Km * 2 = gef. Kilometer * 200 Tage = 12.000 Km * 0,30 = 3.600,- Euro.
Reisekostenversion ist günstiger.
Ja, das stimmt – bei einer anerkannten Behinderung kann das Finanzamt 60 Cent pro Entfernungskilometer ansetzen. Das ist eine echte Erleichterung!
Wichtig: Wenn du in Zeile 31 der Anlage N korrekt einträgst, dass du einen entsprechenden GdB hast (z.B. GdB ≥70 oder G mit ≥50), setzt das Finanzamt das in der Regel automatisch um.
Du brauchst keinen Lohnsteuerhilfeverein dafür – es reicht, den Nachweis beizufügen (z.B. Kopie des Ausweises).
Ja, das macht Sinn und hatte ich auch irgendwo gelesen.
Es gibt aber andererseits diese Zeile 31 bei der Entfernungspauschale, wo man das Kreuz für Behinderung setzen kann und ich habe gelesen, dass das FA dann automatisch 60 Cent pro Entfernungskilometer berücksichtigt, quasi intern auf Reisekosten umstellt. Das hat ja den Vorteil, dass man dort die erste Tätigkeitsstätte etc. eingeben kann, während man bei den Reisekosten ja den Betrag selbst ausrechnen.