Darf der Mieter die Kontaktdaten vom Vermieter weitergeben?
Eine Bekannte hat im Auftrag eines Mieters dessen Vermieterin angerufen, da der Mieter aus sprachtechnischen Gründen nicht mit der Vermieterin kommunizieren kann.Sie hat dem Mieter daraufhin eine Abmahnung geschrieben wegen Weitergabe Ihrer Kontaktdaten und hat ebenso einen Brief nicht angenommen da es nicht seine Handschrift auf dem Kuvert war. Ist das Rechtens?
3 Antworten
Nein, ein Mieter darf die Kontaktdaten seines Vermieters grundsätzlich nicht ohne dessen Zustimmung an Dritte weitergeben. Die Weitergabe von Kontaktdaten unterliegt dem Datenschutz und erfordert die Einwilligung des Vermieters, insbesondere wenn es sich um personenbezogene Daten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen handelt.
Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift fallen unter den Schutz der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Was meinen sie mit einen Brief nicht angenommen?
per Einschreiben, per Hand in Hand oder direkt in Briefkasten?
wie auch immer, Briefe wo nicht erkennbar woher, und nicht vom Gericht Polizei etcetc... wandern direkt in meinen Mülleimer, so verfahre ich jedenfalls
Naja ich bin kein Anwalt, und eine Vollmacht können Sie ausstellen, aber das ist die Entscheidung der Vermieterin, diese Vollmacht anzuerkennen oder eben nicht anzuerkennen, warum sie nur per Post kommuniziert kein plan, vielleicht nutzt sie das um ihren Anwalt, ihren Sohn oder eine andere Person zu fragen
Übrigens habe ich persönlich vor vielen Jahren zur Miete gewohnt, und auch nur schriftlich mit dem damaligen Vermieter ktaktiert, ich habe dem damals halt nicht vertraut, da war zu viel passiert Hatte heimlichen 3ten Schlüssel, seine mutter ging heimlich in Wohnung und hatte die Rechnungen etcetc besucht, dumm nur das ich in der Wohnung war...
Vielleicht wurde die Vermieterin mal verarscht und ist halt vorsichtig...Also auch zu ihrem Mietvertrag kann man eh nix sagen, ich bin damals in mieterbund gegangen...Und hatte das prüfen lassen, da war der halbe alte mietvertrag nach damaligen recht mittlerweile ungültig gewesen bzw durch urteile nicht mehr gültig
Grundsätzlich ist die Weitergabe der Kontaktdaten des Vermieters an Dritte ohne eine entsprechende Vereinbarung, z.B. im Mietvertrag, nicht zulässig, ebensowenig wie umgekehrt vom Vermieter die Kontaktdaten des Mieters.
Ausnahme ist, wenn es im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlich ist, also z.B. vom Vermieter Kontaktdaten des Mieters an Handwerker.
So wie es im Fragetext schildert ist - das ist so eine Interpretations-Sache.
War es im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlich oder nicht?.
Mein Rat ist, der Abmahnung erst mal zu widersprechen.
Einzelheiten und Vorgehensweisen sind hier geschildert:
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/abmahnung-vermieter-zurueckweisen/
Ob der Verrmieter einen Brief (egal, ob normal oder per Einschreiben) entgegennimmt oder nicht, das ist zunächst einmal seine eigene Angelegenheit.
Da der Textinhalt des Briefes hier nicht genannt ist lässt sich aber dessen rechtliche Bedeutung und eine etwaige Auswirkung nicht einschätzen.
Ja es geht um die Nebenkostenabrechnung mit drastischer Nachzahlung und nun möchte der Mieter Einsicht und prüfen. Außerdem ist die Vermieterin mehrfach mündlich und nun schriftlich aufgefordert worden Schimmel zu beseitigen und mehrere Reparaturen durchzuführen . Aus diesem Grund hat die Bekannte versucht das telefonisch mit ihr zu klären wegen der Sprachbarriere des Mieters.Sie hat in seinem Auftrag gehandelt.
Wenigstens weiß man nun die Gründe...Ich würde ihnen zu einem Mieterbund raten...ist billiger als ein Anwalt, hier gings ja nur um die Frage nach kontaktdatenweitergabe... das mit Schimmel kann man hier nicht lösen...Schimmel ist nicht gleich Schimmel, Reparatur ist nicht Reparatur, daß muß ein Techniker entscheiden, ob Reparatur sein muß oder nicht...entweder Anwalt oder mieterhilfe... So kommen sie da nicht weiter
Der Mieter darf selbstverständlich die Kontaktdaten weitergeben, wenn diese Person seine Interessen vertreten soll. Nichts anderes als wenn man diese seinem Anwalt übergibt.
Was die Post angeht:
Der Vermieter kann und darf das annehmen, was er will. Da gibt es keine rechtliche Handhabe!
Der Mieter hat keine Datenschutzerklärung in seinem Mietvertrag unterschrieben und ist der deutschen Sprache nur wenig mächtig. Gilt das auch wenn der Mieter der Bekannten eine Vollmacht ausstellt das sie in seinem Interesse handeln darf?
Der Mieter hat in einem Brief seine Telefonnummer mitgeteilt und den per Post normal verschickt mit seinem Absender. Sie hat den Brief angenommen, gelesen und geantwortet das sie den Brief nicht anerkennt weil es nicht seine Handschrift auf dem Kuvert ist.
Die Vermieterin kommuniziert nur per Post und nicht per Email.