Wird der erhöhte Beförderungspreis auch von verunglückten Schwarzfahrern knallhart eingetrieben und die Leistungserschleichung angezeigt?
Wird die Strafverfolgung von Schwarzfahrern die in einem Unglückszug mitgefahren sind in der Regel eingestellt und auch das Geld für das Ticket nicht mehr eingetrieben?
z.B. bei Zugunglücken der Nachkriegszeit wie Warngau, Eschede oder Bad Aibling wi sicherlich auch einige Schwarzfahrer verletzt oder getötet wurden.
1 Antwort
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abgesehen davon, dass die Verfolgung einer Straftat mit dem Tod des Verdächtigten endet, könnte man bei Todesopfern die Frage stellen, ob frt rthöhte Fahrpreis aus dem Erbe von den Erben zu entrichten ist.
Als überlebender würde ich veermutlich die Zahlung verweigern, weil die Transportleistung nicht (vollständig) erbracht wurde.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.