Kautionsauszahlung: Vollmacht holen oder Anwalt einschalten?

2 Antworten

Rein formell und um auf Nummer sicher zu gehen, fordert ihr unter einer wirksamen Fristsetzung nochmals zur Auszahlung auf.

Die Frist, die ich normalerweise mit 14 Tage angebe, würde ich in diesem Fall auf 7 Tage setzen.

Alle Erben sollten erneut unterschreiben.

Schreibt gleich rein, dass der Vorgang nach Fristablauf eurem Anwalt übergeben wird, was unnötige und zusätzliche Kosten verursacht, die der VM zu tragen hat


Inkognito-Nutzer   30.06.2025, 17:30

Wir sind dabei die Vollmachten einzuholen und geben den VM noch eine letzte Chance.

Die anderen Erben haben sich ebenfalls drüber aufgeregt, weil sie das ganze auch irgendwann vom Tisch haben wollen. Die Kaution ist der letzte offene Posten der ganzen Erbangelegenheit. Alles andere ist schon geregelt.

Wenn dann wieder irgendeine Ausrede kommt, dann ist definitiv Schluss und dann gehts nur über einen Anwalt.

Alarm67  30.06.2025, 17:42
@Inkognito-Beitragsersteller

Ich würde dennoch, um Rechtssicherheit zu schaffen, mit der Übersendung der Vollmacht eine wirksame Frist setzen.

Und mit Fristablauf auf die o. g. Konsequenzen hinweisen.

Denn dann sind die Fronten geklärrt.

Inkognito-Nutzer   30.06.2025, 17:44
@Alarm67

Wir hatten das Schreiben letzte Woche bekommen, dem haben wir widersprochen und ihnen eine Frist bis heute gesetzt zu zahlen.

Man möge es nicht glauben, vor 5 min kam eine E-mail, das sie die Unterschriften akzeptieren und das Geld innerhalb einer Woche überweisen werden.

Ihr habt doch bereits einen Anwalt eingeschaltet - soll er sich doch jetzt darum kümmern.
Damit habt ihr kein rumgerenne und keinen Stress mehr, denn von eurer Seite ist schon genügend unternommen worden..