Kautionsauszahlung: Vollmacht holen oder Anwalt einschalten?
Person A zieht im September aus, die Wohnung wird ohne Mängel übergeben. Im Oktober wird die Kaution gefordert. Ende November Verstirbt A. B ist Erbe und verlangt nun die Kaution, mit dem Hinweis, das das Konto des Erblassers zu Mitte Dezember geschlossen wird. Der VM hätte also bis Dezember Zeit gehabt, die Kaution Ordnungsgemäß zurück zu überweisen. Es erfolgt keine Reaktion.
Der VM forderte B auf einen Erbschein beizubringen um die Kaution und das Geld aus der Nebenkostenabrechnung auf das Konto von B auszuzahlen, das dauert natürlich. Mittlerweile ist der Erbschein da, die 6 Monate, die der VM hat um die Kaution zu zahlen sind vorrüber. Der VM wurde nochmals aufgefordert die Kaution auf das Konto von B zu überweisen, auf dem Anschreiben haben alle im Erbschein erwähnten Personen mit unterschrieben.
Der VM akzeptiert diese Unterschriften nicht, fordert jetzt Vollmachten der anderen Erben, trotz Unterschrift auf der Forderung.
jetzt haben wir 2 Möglichkeiten: Erstens die geforderten Vollmachten einzuholen und schauen, welche Ausreden er diesmal findet, die Kaution nicht zu zahlen. Zweitens laut Auskunft eines Anwaltes ist der VM im Verzug und hätte eigentlich die Kaution beim Amtsgericht hinterlegen müssen, wenn er einen Erbschein fordert und die Rückzahlungsfristen dadurch abgelaufen sind. Somit gibt es eine Chance neben der Kaution auch Zinsen zu verlangen und ggf auch die Auslagen für den Erbschein zurück zu fordern.
Ergo gibt man dem VM noch eine letzte Chance und besorgt die Vollmachten, oder greift man gleich zum Anwalt?
2 Antworten
Rein formell und um auf Nummer sicher zu gehen, fordert ihr unter einer wirksamen Fristsetzung nochmals zur Auszahlung auf.
Die Frist, die ich normalerweise mit 14 Tage angebe, würde ich in diesem Fall auf 7 Tage setzen.
Alle Erben sollten erneut unterschreiben.
Schreibt gleich rein, dass der Vorgang nach Fristablauf eurem Anwalt übergeben wird, was unnötige und zusätzliche Kosten verursacht, die der VM zu tragen hat
Ich würde dennoch, um Rechtssicherheit zu schaffen, mit der Übersendung der Vollmacht eine wirksame Frist setzen.
Und mit Fristablauf auf die o. g. Konsequenzen hinweisen.
Denn dann sind die Fronten geklärrt.
Wir hatten das Schreiben letzte Woche bekommen, dem haben wir widersprochen und ihnen eine Frist bis heute gesetzt zu zahlen.
Man möge es nicht glauben, vor 5 min kam eine E-mail, das sie die Unterschriften akzeptieren und das Geld innerhalb einer Woche überweisen werden.
Ihr habt doch bereits einen Anwalt eingeschaltet - soll er sich doch jetzt darum kümmern.
Damit habt ihr kein rumgerenne und keinen Stress mehr, denn von eurer Seite ist schon genügend unternommen worden..
Wir sind dabei die Vollmachten einzuholen und geben den VM noch eine letzte Chance.
Die anderen Erben haben sich ebenfalls drüber aufgeregt, weil sie das ganze auch irgendwann vom Tisch haben wollen. Die Kaution ist der letzte offene Posten der ganzen Erbangelegenheit. Alles andere ist schon geregelt.
Wenn dann wieder irgendeine Ausrede kommt, dann ist definitiv Schluss und dann gehts nur über einen Anwalt.