Spendenquittung?
Meine Freundin hat den Friedhof eine Bank gespendet, da es in der Nähe ihres Familiengrabes keine Sitzgelegenheit gab, welche auch alle Besucher des Friedhofes nutzen können.
Vom Friedhof zuständiger Stelle Amt für Stadtgrün wollte sie eine Spendenquittung für das Finanzamt. Man verweigert ihr aber so eine Quittung mit der Begründung, weil die Rechnung für die Bank auf ihren persönlichen Namen ausgestellt ist. Wessen Name soll den auf der Rechnung stehen? Wir finden die Begründung nicht akzeptabel und unsinnig. Oder ??? Sie war der Auftraggeber und hat die Bank auch bezahlt.
Als Nachweis hat sie zwar die Rechnung und den Kontoauszug, aber bei einen Betrag über 600 Euro verlangt das Finanzamt eine Spendenquittung. Vielleicht weiß jemand Rat.
Vielen Dank
4 Antworten
Statt einer Geldspende kann man auch eine Sachspende tätigen. Normalerweise müsste man dabei einen "Zuwendungsbogen für eine Sachzuwendung" ausfüllen, auf dem der Wert der Spende angegeben wird, der Name der zuwendenden Person und Zuwendungszweck. Die Rechnung wird dann als Nachweis über den Wert der Sachzuwendung beigefügt.
Über die Annahme der Spende entscheidet je nach Höhe der Spende ein politisches Gremium, kommt ggfls. auf die Richtlinien in deiner Gemeinde an. Bei uns, einer Kommune in NDS, wäre das der Verwaltungsausschuss. Für dich wäre zum einen das Fachamt (hier die Friedhofsverwaltung) Ansprechpartner, die Bestätigung über die Zuwendung würdest du aber (wahrscheinlich) vom Amt für Finanzen und Liegenschaften deiner Gemeinde (wie immer das bei euch auch heißen mag) erhalten. Das Fachamt ist aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben möglicherweise gar nicht berechtigt, selbst eine Bestätigung auszustellen.
Die Auskunft ist völlig richtig, denn lt. Rechnung hat Sie sich eine Bank gekauft und diese in der Nähe des Familiengrabes aufstellen lassen.
Richtig wäre gewesen, der Friedhofsverwaltung zu sagen, "bestellen Sie eine Bank, ich trage die Kosten. Und dann eben den Kaufpreis an die Fridhofsverwaltung zu zahlen, damit die die Rechnugn zahlen können."
Man nennt das eine zweckbestimmte Spende.
Was Sie nun machen kann ist die Friedhofverwaltun g zu bitten, ein Schreiben zu fertigen, in der bestätigt wird, dass sie eine Bank gespendet hat und dieses zusammen mit der Rechnungen und Zahlung an das Finanzamt zu geben.
naja...ich habe auch schon darüber nach gedacht, aber in eine ganz andere Richtung
Eine Bank irgendwo auf dem Friedhof gibt bestimmt auch mit der örtlichen Friedhofsverwaltung Probleme, schließlich muß man bei jedem findling, den man aufs Grab packt, die Verwaltung informieren, kostet ca 100 Euronen
Und son Bänkchen kostet nicht viel
Auf einem Friedhof eine Bank spenden, womöglich noch mit Namen des Spenders, ich weiß nicht...
dann lieber klein aber mein

Vielleicht hätte man sich dann mal vorher mit dem Amt in Verbindung setzen sollen und das Vorgehen bei solch einer Spende abklären sollen!