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Überhöhte Rechnung von einer Physiotherapiepraxis? Kann mein Freund diese kürzen? Und was wäre das Schlimmste, was ihm dann passieren könnte?

Mein Freund ist seit 15 Jahren Stammkunde als Beamter in einer Physiotherapiepraxis.. Bisher hat diese Praxis immer genau nach Beihilfesätze abrechnet, sodass er nie etwas zuzahlen musste... Vor jeder Erhöhung dieser Behandlungs-Sätze gab es früher aus dieser Praxis Bescheid, dass die nächste Rechnung deswegen beim nächsten Mal höher ausfallen würde..... Jetzt hat sich die Praxisinhaberin sehr offensichtlich bei den Beihilfesätzen für Ihre letzte Rechnung geirrt. Aber anstatt zuzugeben, dass sie einen Fehler gemacht hat, besteht sie auf vollständige Begleichung der überhöhten Rechnung. Die Beihilfe hat diese Rechnung jetzt natürlich nicht vollständig beglichen. Ca. 50,-€ bleiben offen .

Mein Freund wollte diese Rechnung jetzt nicht vollständig bezahlen, sondern nur in Höhe der Summe, die die Krakenkasse und Beihilfe erstattet hatte. Mit Text auf der Überweisung : "Wie von Beihilfe/Krankenkasse erstattet."

Denn er fühlt sich gerade etwas abgezockt von dieser Praxisinhaberin

Mein Freund wollte sich schon bei der Verbraucherberatung ( oder Anwalt) informieren. Aber die wollen eine Bezahlung für ihre Leistung. Das lohnt sich bei einer Summe von rund 50,-€ nicht.

Was denkst du über den Fall? Wie würdest du reagieren, wenn du dich abgezockt fühlen würdest?

Was ist das Schlimmste, was meinem Freund passieren könnte, wenn er die überhöhte Rechnung um 50,-€ kürzt?

Gerichtsvollzieher, Inkasso, rechnung, Mahnung, Rechnungsstellung

Erbschaftsteuer, bzw. keine Erbschaftsteuer neu gedacht.

Ich hatte gerade eine (vermutlich) neue Idee zu dem Thema. Durch eine positive Bewertung zu einer uraltenFrage zur Erbschaftsteuer habe ich die nochmal angesehen und plötzlich hatte ich eine Idee (ich weiß blindes Huhn usw.).

Ein gute Argument gegen die Erbschaftsteuer ist der Hinweis, "das hat der Erblasser ja schon mal versteuert" was bezüglich angespartem Einkommen und den Zinsen/Dividenden darauf ja auch richtig ist.

Aber die Kursgewinne bei Aktien natürlich nicht, denn die werden, ebenso wie Immobiliengewinne, erst bei einem Verkauf fällig.

Wie wäre es, wenn man die Erbschaftsteuer völlig wegfallen ließe, aber die Übertragung auf einen neuen Eigentümer wie einen Verkauf ansehen würde?

Also am Beispiel:

Da vererbt ein fleissiger, erfolgreicher Mensch, eine Villa im Wert von 5 Mio., die er mal vor 20 Jahren für 2 Mio gekauft hat. 3 Millionen Aktienvermögen, Ankauf eine 1 Mio.

dann noch 500.000,- auf Bankkonten.

OK Bankguthaben aus versteuertem Geld. Wertsteigerung Haus 3 Mio., Wertsteigerung Aktien 2 Mio.

Er würde 5 Mio zu versteuern haben. Natürlich jetzt nicht die volle Keule der Einkommensteuertabelle, sondern irgeneine Regelung ähnlich der "Fünftelregelung" z. B. eine "Zehntelregelung" oder eine andere Begünstigung, mit der Einkommensteuererklärung des letzten Einkommensbesteuerungsjahrs für ihn.

Zu zahlen hätten natürlich die Erben, egal welches Verhältnis zum Verblichenen. Und damit freie Wahl das ererbte zum Teil zu verkaufen (dann z. B. 20 % Rabatt), oder Streckung auf 5-10 Jahre (wäre beim Gesetz noch zu verhandeln).

Alle Einzelbedingungen wären natürlich zu überlegen. Es ginge mir um das System.

Wir kämen weg von Ehefrau/Kider fast steurfrei, Ziehsohn/Ziehtochter bei kinderlosen ggf. sehr hoch besteuert und deshalb gelegentlich Erwachsenenadoptionen, nur um den Betrieb/das immobilienvermögen nicht völlig zu zerstören, zu einer Regelung, wo wir die Sache an den Status/das Einkommen des Erblassers binden.

Wer nun sagt, das ist aber dann auch ungerecht, völlig Fremde zu behandeln wie Kinder, den köönnte man noch damit beruhigen, dass bei der Übertragung die Regeln aus anderen Gesetzen Gelten. Alos Übertragung (Verkauf) von Grundstücken unter Verwandten in gerade Linie grunderwerbsteuerfrei usw..

Erbschaft, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer

Muss ich zahlen? Geruchverschluss Dusche?

Hallo. Ich habe lange Haare und die verfangen sich immer mal in dem Geruchsverschluss/Duschsiphon also nahm ich es ab um zu reinigen. So von aussen komme ich nicht an die Stelle wo die meisten Haare hängen bleiben gemischt mit Seifenschmutz-Schmodder.
1. Roch es eines Tages bestialisch nach Kanalisation. Guckte nach, der Gummidichtungsing war porös. Nach c.a.10 Jahren. Es dauerte einige Tage bis ich den Stöpel wieder rein bekam aber sicher fühlte ich mich nicht, also rief ich die Wohnungsbaug. an und die ließ die Sanitärfirma kommen. Wurde neu bestellt und ausgetauscht. Beim austauschen klagte der Herr schon, das es sehr schwer wieder rein geht. Ich erinnere mich das ich anfangs nach de Einabu auch Monate lang je 30 min brauchte umm das Ding fest zu bekommen.
2. Nach einem Monat wollte ich den Haufen Haare mit Schmodder raus holen, was nur geht, wenn man das abnimmt.

Als ich das Rohr unter dem "Hütchen" wieder reindrücken wollte klappte das auch nach 3 Tagen mühseligen veruchen inkl kaputtem Knie und nun auch verletzter Hand nicht . Es roch wieder bestialisch nach Kanalisation.
Ich rief die Wohnungsbauges. an und die schickten mir einen Sanitär-Handwerker.
Nun soll ich 71,40 Zahlen für 1 Stunde Arbeit inkl Steuer aber ich kann doch gar nichts dafür?

Es gibt ja anscheinend nun so ein Gesetz wegen Kleinreparaturen aber 1. ist die Bagatellschäden-Klausel in meinem Mietsvertrag durchgestrichen und 2. wurde ich gar nicht in Kenntnis gesetzt von diesem ominösen neuen Gesetz (Das man bis zu 150Eur selber zahlen kann).
Habe unter Vorbehalt überwiesen, da ich nur bis zum 31.12 Zeit habe und mir das mit den Feiertagen zu knapp wird aber einsehen tue ich das nicht.
Kann mir jemand helfen?
Habe auch noch den Bodenleger hier gehabt wegen abgebrochenen Schrauben in meiner Übergangsleiste- dann muss ich das wohl auch noch zahlen? Der Verleger meinte, das sind doch Baukosten. Aber ob die Wohungsbaugesellschaft das auch so sieht? (Er muss nochmal mit der Leiste kommen)
Fakt ist, wenn ich das nicht reinige gibts schneller ne Rohrverstopfung und dem wollte ich ja nur vorbeugen. Das der neue Stöpsel nicht mehr ein geht, dafür kann ich ja nix? Muss ich jetzt alle Jahre die Reperatur selber zahlen weil die so einen Käse verbaut haben?

Handwerker, Vermietung.

Sozialhilfeempfänger - Grabpflegekosten vermeiden?

Hallo,

ich bin Sozialhilfeempfänger und werde demnächst als Bestattungskostenpflichtiger die Bestattung eines nahen Angehörigen übernehmen müssen.

An sich ja kein Thema, da ich einen Antrag auf Sozialbestattung stellen werde und dieser auch bewilligt werden wird.

ABER: nicht enthalten sind die nicht unerheblichen Kosten der verpflichtenden Grabpflege für einen Zeitraum von 25 Jahren. Das sind mehrere Tausend Euro (im günstigsten Fall). Gemäß höchstrichterlichem Urteil sind diese Kosten nicht Teil der Sozialbestattung, ich kann mich aber auch nicht selbst um die Grabpflege kümmern, da ich 600 KM entfernt lebe.

Was mache ich denn jetzt? Der einzige Ausweg ist wohl, dass ich die Bestattung nicht selbst veranlasse. Dann muss und wird die Gemeinde eine Notbestattung / Bestattung von Amts wegen veranlassen und diese erfolgt in einem Massen- / Reihengrab, wo keine Grabpflegekosten anfallen (da Rasenfläche). Den Kostenbescheid würde ich dann beim Sozialamt einreichen und Antrag auf Sozialbestattung stellen. Wird aber vielleicht 1-2 Jahre dauern, bin ich den Kostenbescheid erhalte.

Ich denke, das ist finanziell die beste Lösung. Ich bin zwar zur Übernahme der Kosten verpflichtet, nicht jedoch auch dazu, die Bestattung selbst zu organisieren. Es ist mein gutes Recht, hier die Gemeinde tätig werden zu lassen. Am Ende spart der Steuerzahler sogar kräftig Geld, da eine Amtsbestattung erheblich (!) günstiger ist als eine privat veranlasste.

Beerdigungskosten, sozialhilfe, Bestattungskosten, Beerdigung

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