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Gelten die Fristen im aktuellen Brief der KV, wenn mir u. a. bisher kein Schriftstück vorlag, die auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies?

Hallo zusammen,

Nun bin ich nun (noch) ratlos(er).

 

► Für jegliche Ratschläge, Fachkenntnisse, Erfahrungswerte etc. wäre ich sehr dankbar.

 

 

A) ► Gilt das Schreiben vom 17.02.2025 der KV (s. u.) bzw. auch die dort angesetzten Fristen, wenn mir u. a. 

• bisher kein Schriftstück vorliegt, das auf eine Versicherungslücke von 8 Monaten hinwies ?,

• bisher kein Erinnerungsschreiben von der KV vorliegt, welches mich darauf erneut hinwies ?

 

B ) Für mich ist es das erste "Erinnerungsschreiben" und direkt eine "Drohung" mit Ansetzen eines €-Höchstsatzes ?

► Ist das aktuelle Schreiben tatsächlich das erste Erinnerungsschreiben der KV ?

► Was für Schreiben hätten vor so einem Brief wie das vom 17.02.2025 kommen sollen und welchen kommen noch nach so einem Schreiben ?

 

C) Ich erfuhr gerade, 

• da ich bisher monatelang keine Antwort erhielt, warum mein KV sich rückwirkend zum 01.09.2023 "ändert" und

• da mir bisher kein Schriftstück vorliegt, dass den Zeitraum anzeigt bis 30.04.2024,

dass dann kein Erinnerungsschreiben oder Mahnung von der KV an den Versicherten versendet werden darf.

Kurz gesagt: Da ich kein Schriftstück gesehen habe, somit (rechtlich) kein Erinnerungschreiben oder Mahnung von KV möglich.

► Stimmt dies ? 

 

D) ► Was heißt eigentlich "innerhalb von 14 Tagen" ? bzw.

► Wann wäre die 14-tägige Frist vorbei ?

 

E) "Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Ihnen eine Rücksendung des Fragebogens in den nächsten Tagen nicht möglich ist."

► Was heißt "in den nächsten Tagen" ?

► Wann wäre da die Frist vorbei ?

F) ► Kann ich da einen Widerspruch einlegen bevor da ein "Rechnung" rausgeht, da ich bisher keine Vor-Schreiben in der Hand hatte?

 

INFOS:

○ Inhalt vom damaligen Brief von KV vom 22.07.2024:

"... Ihre freiwillige Versicherung ändert sich zum 01.09.2023.

Damit Sie weiterhin wie gewohnt alle Leistungen erhalten, benötigen wir Ihre Mithilfe.

Teilen Sie uns bitte kurz mit, wie es bei Ihnen weitergeht. Dazu gehört beispielsweise der Beginn einer neuen Beschäftigung oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. ...".

 

○ Erstmal war ich überrascht nach über einem 3/4 Jahr darüber eine Info zu erhalten, dass meine Versicherung sich nachträglich ändert. Für wie lange oder wieviel Monate und warum stand in dem Brief nicht.

 

○ Mir fiel es damals nicht auf, ich bekam da die Hinweise,

• dass die KK "ändert" und nicht "änderte" schrieb,

• und dass es nicht rechtens wäre, dass die KK monatelang den Versicherten nicht informiert, und dass die KK offene Beiträge im Hintergrund einfach auflaufen läßt und sich diese schlechtenfalls über Monate dann summieren.

 

○ Ich schrieb die KK eine Woche nach Erhalt des Schreibens vom 22.07.2024 direkt an und bat um Klärung, warum eine Benachrichtigung erfolgt, dass zum 01.09.2023 meine Versicherung sich ändert?

Da auch zu dieser Frage keine Reaktion kam schrieb ich die KK jetzt am 12.02. erneut an.

  

○ Heute am späten Nachmittag erhielt ich von unseren Nachbarn meine Post, da der der Briefträger falsch die Briefe einlegte und sie bis heute im Urlaub waren. Passiert mal. Ist aber nicht hier das Thema.

 

○ Darunter war ein Brief von meiner KK.

Nun steht folgendes im aktuellen Brief vom 17.02.2025 von der KV:

"... Das Schreiben vom 22.07.2024 erhielten Sie, weil Ihre Versicherung vom 01-09-2023 bis 30-04-2024 ungeklärt ist. Daher erhalten Sie auch heute dieses Erinnerungsschreiben für diesen Zeitraum.

Ihre Mitgliedschaft beabsichtigen wir als freiwillige Versicherung vom 01-09-2023 bis 30-04-2024 fortzuführen, sofern Sie uns nicht innerhalb von 14 Tagen erklären, dass Sie diese beenden möchten. Bitte schicken Sie uns dann auch einen Nachweis über Ihren anderweitigen Versicherungsschutz.

Ihre Beiträge berechnen wir aus Ihren gesamten Einnahmen. Bitte teilen Sie uns innerhalb von 14 Tagen auf dem beigefügten Fragebogen die Höhe Ihrer Einnahmen mit.

Bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei.

Wichtig: Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Ihnen eine Rücksendung des Fragebogens in den nächsten Tagen nicht möglich ist. Sonst gehen wir davon aus, dass Ihre monatlichen Einnahmen die Beitragsbemessungsgrenze (2023: 4.987,50 Euro) übersteigen und setzten den Höchstbeitrag fest.

Ihre Beiträge können wir nur dann rückwirkend neu berechnen, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe der Beitragsfestsetzung nachreichen. ...."

 

Es kann doch nicht sein,

dass die KV monatelang nicht auf meine Frage bzgl. des Schreibens vom 22.07.2024 reagiert, und mir somit bisher nicht erklärt wurde warum auf einmal Ende Juli 2024 meine Versicherungsstatus sich rückwirkend zum 01.09.2023 "ändert", 

und nun so ein Brief kommt, den ich schwarz auf weiß (endlich) in der Hand habe und nun erst jetzt "sehe" dass ein ungeklärtes Versicherungsverhältnis bis 30.04.2024 besteht. Ich falle vom Glauben.

Seit ich letztes Jahr erkrankte fühlt es sich langsam immer mehr an, dass ich wegen meiner KV nur "am Laufen" bin und ich bin "sprachlos". Witzig, wenn bedacht wird, dass ich derzeit krankheitsbedingt nicht so reden und gehen kann = Galgenhumor.

Euro, Gesetz, GKV, Haftung, krankenkasse, Krankenversicherung, Recht, widerspruch, Krankenkassenbeiträge, Pflicht

Wie komme ich an den Inhalt (z. B. FA-Besch./K-Geld/mögl. Fristen) meiner digitalen Post der GKV, wenn diese u. a. im digitalen Postfach nicht zu öffnen sind?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich da aus oder hat Ahnung ? 

Für Ratschläge, Infos & Co. wäre ich dankbar.

► Ist die GKV nicht verpflichtet, dem Versicherten die digitale Post, die nicht geöffnet werden kann oder auch nicht eindeutig lesbar ist, per Papier mit der normalen Post zu zusenden, wenn darum gebeten wurde und die Gründe dargelegt wurden?

Was kann ich noch machen, da ein zweimaliges Bitten und Anfragen zu keinem Ergebnis führte?

 

 

Gerne hätte ich Kenntnisse vom Inhalt - nicht nur vom allgemeinen Inhalt der digitalen Post, sondern gerade auch im Hinblick z. B. 

• von möglichen Fristen oder auch wenn es

• um Berechnung oder Auszahlungen von Krankengeld ginge oder auch 

• Unterlagen für das Finanzamt.

Ich konnte als Versicherter, wenn es nötig gewesen wäre, nicht auf die Briefe bisher reagieren, wie ggf. 

• Widersprüche einlegen oder

• Fristen wahren, aber auch 

• z. B. einen digitalen Brief von der GKV beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht mit angeben bzw. mit einreichen.

 

 

Infos:

Bei der GKV erkundigte ich mich, falls ich ein Benutzerkonto im Internet anlegen würde, ob die Briefe dann auch zum Drucken wären und nicht nur digital sichtbar.

Dies wurde bejaht, sodass ich im letzten Herbst ein Benutzerkonto bei meiner GKV anmeldete, um u. a. auf den digitalen Weg schneller Briefe an meine GKV zu versenden, aber auch, um von der GKV einfacher Post zu erhalten, da ich seit letzten Mai erkrankt bin und u. a. nicht mehr so gut zu Fuß bin. 

Das Benutzerkonto war bzw. ist nicht komplett nutzbar, sodass ich meine Krankenkasse ab Dezember anschrieb und sie darüber informierte sowie Ablichtungen als Beispiele beifügte. Gleichzeitig informierte ich die GKV, dass aus diesen Gründen ich die digitale Post deaktivieren musste. Deshalb bat ich die GKV bisher 2x um Zusendung per Post von den Briefen, die von der GKV bisher digital in den 4 Monaten über mein Benutzerkonto-Postfach an mich gingen.

Diese erhielt ich bisher nicht.

Finanzamt, Frist, Gesetz, GKV, Krankengeld, krankenkasse, post, Recht, Steuererklärung, widerspruch, Pflicht

Anzeige wegen erbdiebstahl oder?

Guten Tag, mein Vater ist vor zwei Jahren gestorben und bis heute ist noch kein Erbschein ausgestellt worden, da meine Schwester ein von ihr verfasstes Testament vorgelegt hat, das sie zur alleinerbin ausweisen sollte. Dagegen bin ich erfolgreich angegangen und in zweiter Instanz wurde das Urteil des Amtsgerichts nun vom Landgericht bestätigt, das dieser Erbschein keine Wirksamkeit hat, da er sich auf kein gültiges Testament stützt. Jetzt wird demnächst also der korrekte Erbschein erstellt, der sie und mich zu je 50% der gesamterbmasse begünstigt. Nun zu meiner Frage: meine Schwester wohnt seit dem Tod unseres Vaters alleine in dem Haus und lässt auch nach wie vor alle laufenden Kosten vom Konto unseres Vaters abbuchen, obwohl sie seit dem alleinige Nutznießerin der Kosten ist . So geht es zb um stromkosten, wohngebäudeversicherung, Kosten für ihre Krankenversicherung ( mein Vater zahlte diese aus eigener Tasche, da meine Schwester weder arbeitete noch beim Amt gemeldet war ) Schornsteinfeger, Internet, Steuern für das Auto, das sie seit dem alleine weiter nutzt und und und. Bis zum heutigen Zeitpunkt ca 22.000 €. Meine berechtigte Sorge ist, dass sie diese Kosten, die natürlich von der erbmasse abgegangen sind, nicht zurück zahlen wird. Was sind also meine nächsten Schritte, um an das von ihr in meinen Augen gestohlene Geld zurückzukommen ?

Lg und danke für eure Hilfe

erbrecht, Zivilrecht

Was denkst du da über mieten und Vermietung günstiger machen Vorschläge?

  1. Reduzierung der Auflagen, das geht u.U. auch mit einem zeitlichen Modell über 10 Jahre (die dann mit Mietdeckel bzw. Kompensation über Sonderabschreibungen) aber vor allem schnellere Genehmigungsverfahren.
  2. Erfassung der Wohnungsgröße mit Belegung im Bestand und - gerade im sozialrelevanten Bereich - ggfs. eine Umverteilung. Das ist zwar maximal unsozial, aber es gibt etliche Einheiten mit mehr als 2 Zimmern, die nur von einer Person bewohnt werden.
  3. Städtebauliche Aspekte und ggfs. auch hindernde Bebauungspläne auf den Bedarf anpassen.
  4. Ausweisung von Bauflächen NICHT für Singlehaushalte (die haben höhere Baukosten und sind eher für Gutverdiener vs. Familienbedarf).
  5. Mietverträge auf Zeit in Bezug zum real-individuellen Flächenbedarf im Mietrecht ermöglichen (das hat nichts mit Staffelmiete oder ähnlichem zu tun)
  6. Ausbau von Dachgeschossen vereinfachen (gleiche versiegelte Fläche, aber mehr Wohnraum) - auch im Denkmalschutz.
  7. Steuerbegünstigungen / Abschreibungen für Schaffung von neuen (Sozial-)Wohnungen forcieren.
  8. Ausweisung von attraktiv zu gestaltenden Gewerbegebieten an den Rändern von Ballungszonen um über eine gesteuerte Urbanisierung mehr bebaubare Fläche für Wohneinheiten auszuweisen. Dann wohnt eben nicht jeder im Zentrum - wo ist das Problem?

Antworten von einer die links eingestellt ist

Geld, Miete, vermieter, Wirtschaft, wohnung

Widerspruch Lärmbelästigung?

Hallo Zusammen,

wir brauchen euren Rat /Hilfe.

Wir (Eltern, Sohn 10 Jahre, Hund) wohnen seit über 11 Jahren in einer Mietwohnung. Alle anderen Mieter sind alleine oder max. zu zweit in der Wohnung. Unser Sohn war von Anfang in seinem Verhalten auffällig. Er hat eine Diagnose und eine Pflegestufe. Vor 2 Jahren war es echt heftig und es gab laut Geschrei über Stunden und er hat die Wut an uns gerichtet. Mittlerweile geht er auch zur Therapie. Wir versuchen immer das er ruhig ist. Aber er wird schnell wütend und reagiert auch mal laut. Aber er soll ja seine Wut auch rauslassen, woher hat er alles runter geschluckt und ist dann um so heftiger raus gekommen.Unsere Wohnungen sind hellhörig und auch wir hören von Nachbarhaus aus Poltern, Geschrei + Rennen von Kindern und bellen (nicht unser Hund).

Jetzt hat unsere Nachbarin (unter uns) sich bei der Wohnungsgesellschaft beschwert. Wir haben eine Beschwerde wegen Ruhestörung erhalten. Bei uns wäre Geschrei, Rennen, Poltern usw.

Wir haben damals der Nachbarin gesagt, dass er anders ist und sie gerne klingeln kann,wenn was ist. Das hat sie selten gemacht. Sie stand vor 1 Woche an der Tür: hat uns gesagt wir können uns schon mal ein Anwalt nehmen, sie hat ein Lärmprotokoll und Zeugen.

Wir sind uns unsicher wie wir vorgehen.

1. Widerspruch und Nachweis für unsere Vergehen anfordern

2. Gespräch mit der Wohnungsgesellschaft suchen und Krankengeschichte offen legen ?

Danke!

Mietrecht, Mietwohnung, Lärmbelästigung

Autoversicherung, werde ich Strafe bekommen?

Heute ist folgendes passiert. Meine Freundin kam von der Arbeit mit meinem Auto zurück, und ein Lkw-Fahrer ist ihr hineingefahren. Der Fehler lag bei dem Lkw-Fahrer.

Bei unserem Auto wurde die hintere Stoßstange abgerissen und die Seitenwand und die Heckklappe des Kofferraums zerkratzt.

Das Auto ist momentan nicht fahrbereit, weil die Stoßstange herunterhängt und nicht wieder befestigt werden kann, da alle Befestigungen herausgerissen sind. Die Polizei war vor Ort und hat die Daten meiner Freundin und des Fahrers aufgenommen. Ich habe den Vorfall meiner Versicherung gemeldet und meine Freundin als Fahrerin angegeben. Leider ist sie nicht in der Versicherung eingetragen, was bedeutet, dass ich wahrscheinlich eine Strafe für diesen fehlenden Eintrag bekomme. Oder täusche ich mich?

Wie funktioniert die Versicherung in einem solchen Fall, wenn die fahrende Person nicht schuld an dem Unfall ist?

Und zweitens, wie bekomme ich das Geld für die Reparatur des Autos zurück? Das Auto hatte einen Wert von etwa 6000 Euro (Ford Focus 2016) und ist ziemlich stark beschädigt, sodass die Reparaturkosten ziemlich hoch sein könnten.

Der lkw Fahrer kam aus Mazedonien und der Lkw gehörte nicht ihm, sondern einer Firma. Sollte ich die Daten seiner Firma oder seine persönlichen Daten an die Versicherung weitergeben? Meine Versicherung ist bei Admiraldirekt. Hatte jemand vielleicht eine ähnliche Situation?

autoversicherung, unfall, Strafe