P-Konto Freigrenze

3 Antworten

wenn du tatsächlich eine unterhaltspfändung am laufen hast, in der vermerkt ist das dein freibetrag herabgesetzt wird, dann ist das rechtens so. jedoch muss die bank wenn du es ordentlich einreicht kindergeld freigeben. nehmen wir an die pfändung reduziert dein freibetrag auf 1.000 euro müsste die bank trotzdem pro kind 255 erhöhen. du musst kindergeld jedoch ordentlich bescheinigen (geeigente dokumente nach §903zpo ).


Leider kann ich ihnen nicht viel helfen, meine Scheidung bzw Trennung war 2006

Aber ich möchte ihnen raten, das sie sich an ein Fachforum in Bezug auf Unterhalt und Trennung wenden, und zwar das meines Wissens älteste, was ich kenne, das gabs schon 2006, und das will was heißen.

https://www.vatersein.de/forum/

alles Gute ihnen