Müssen Erben in Deutschland Steuern auf Immobilienbesitz in Taiwan zahlen?
Taiwan erhebt Erbschaftssteuern bis zu 20 %. Gelten hier Doppelbesteuerungsabkommen? Wie werden Immobilienwerte in Taiwan für deutsche Steuererklärungen bewertet? Welche Fallstricke gibt es bei grenzüberschreitenden Erbschaften?
2 Antworten
Es gibt ein DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung), aber es bezieht sich nicht auf die Erbschaftsteuer.
Also würden hier die allgemeinen Vorschriften greifen.
Also ja, ein Erbe mit Wohnsitz in Deutschland muss für eine Erbschaft von Vermögenswerten in Taiwan, hier erbschaftsteuer zahlen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Dann wäre der Verwandtschaftsgrad und die Höhe der Werbschaft interessant.
Die deutsche Finanzverwaltung würde den Wert von Taiwan übernehmen, wenn es keine wichtigen Gründe dagegen gäbe.
Beispielfall:
Das Kind eiens Taiwaners erbt ein Haus in Taipeth im Wert von 300.000,- Euro. nichts anderes. Das Erbe wäre grundsätzlcih zu versteuern, aber der Freibetrag von 400.000,- wäre Höher, Steuer 0,- egal, was in Taiwan gezahlt wurde.
Ein nicht verwandter Erbe erbt das gleiche Haus. Erbschaft in deutschland steuerpflichtig, Freibetrag 20.000,-, also 280.000,- 30 % = 84.000,- Erbschaftsteuer. Wenn die Angabe, dass in Taiwan 20 % fällig werden (was ich nicht geprüft habe, weil es mich nicht interessiert), so würden diese 20 % v. 300.000,- nach zahlugnsnachweis hier von den 84.000,- abgezogen, also Rest hier zu zahlen 24.000,-.
Das wars.
Es fallen sowohl in Taiwan als auch in Deutschland Erbschaftsteuern an. Ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt es nicht. Du solltest unbedingt einen deutschen Steuerberater mit Erfahrung in internationalen Erbfällen hinzuziehen