Firma hat ausversehen zu viel Lohn gezahlt?

7 Antworten

Hallo jayzeoo,

Wer genau ist Dein Arbeitgeber? Da will ich mich auch gerne bewerben. 😂

Ne, nur Spaß. Ich empfehle Dir wie die anderen hier schon: Einfach nochmal eine Mail an die Buchhaltung mit dem Hinweis, dass Du trotz des versehentlichen Vorschuss, das volle Gehalt bekommen hast, und sie es gerne im kommenden Monat wider abziehen dürfen.

Und wenn du magst ein

PS:

Dass Du natürlich auch nichts dagegen hättest wenn Du jetzt jeden Monat Vorschuss + volles Gehalt bekommst. 😉🙏

Aber den Zwinker nicht vergessen damit es als Humor zu erkennen ist. 😉💖

Das musst Du schon selbst entscheiden. Die Wahrscheinlichkeit, ass der Fehler bei der Abstimmung der Lohnkonten ider der nächsten Lohnsteuer- oder RV-Außenprüfung nicht auffällt, tendiert allerdings gegen Null.

Und je später das der Fall ist, desto mehr wird das Verhältnis belastet sein.

niemand zahlt ausversehen irgendwelche Löhne, dazu gab bzw gibt es meistens ein Vorgespräch.

Und da sogut wie alles in der Lohnbuchhaltung abgewickelt wird, ist das nachverfolgbar bzw eindeutig ihrem Konto zuzuschreiben.

Ich würde ihnen raten, das in der Lohnbuchhaltung zu melden.

Es kann auch sein, das man irrtümlich sie mit jemand anders verwechselt hat, es kann auch sein, das das absicht ist, wenn sie schon irgendwelche Probleme mit dem AG haben.

Einem ehemaligen Kollegen ist das auch passiert, der hatte das nicht gemeldet und bekam eine Abmahnung, offensichtlich war das gestellt, und vorm Arbeitsgericht gings um "Vertrauensbasis AN...AG gestört" demnach dem AG eine Weiterbeschäftigung nicht zuzumuten ist. Der Richter hatte damals zugunsten des AN entschieden.

Also melden sie das umgehend bzw sprechen sie mit dem Betriebsrat als Vertrauensperson im Betrieb.

  1. Separiere das Geld auf jeden Fall.
  2. Natürlich musst Du es sagen. Wenn der Arbeitgeber drauf kommt udn das wird vermutlich schon balkd passieren, allerspätestens aber am Jahresende, wird er sauer sein, wenn Du nichts sagst.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Der Vorschuss ist als solcher in der Lohnabrechnung und natürlich auch in der Buchhaltung als solcher deklariert!

Und Vorschüsse bringen es nun mal mit sich, dass diese auch zurückgezahlt werden müssen. Ein Vorschuss ist schließlich nichts anderes als ein Kredit.

Das kann die Lohnbuchhaltung gar nicht übersehen, das ist fest mit Deinem Lohnkonto verknüpft.

Sage Bescheid, Ehrlichkeit kommt immer gut an.