Müssen Reedereien den Umfang der verfügbaren Rettungsmittel wie Rettungsboote und Rettungsinseln so planen, dass auch blinde Passagiere nicht ertrinken?

2 Antworten

Ja, Reedereien sind verpflichtet, die Anzahl und Kapazität der Rettungsmittel so zu planen, dass alle Passagiere, einschließlich blinder Personen, in Notfällen gerettet werden können. Rettungsboote und -inseln müssen ausreichend sein, um alle Passagiere und Besatzungsmitglieder aufzunehmen, und zwar in einem Umfang von 125%.Die Sicherheitsvorschriften für Schiffe (wie z.B. SOLAS) legen Mindestanforderungen an die Rettungsmittel fest

Verhältnisse wie auf der Titanic gibt es seit vielen Jahrzehnten nicht mehr.

Die Kapazität von Rettungsbooten, Rettungsinseln usw. muss erheblich höher sein, als die Gesamtzahl aller Passagiere udn der Besatzung auf dem Schiff. Das ist auch loggisch, denn es wäre ja möglich, dass im Notfall nicht alle Rettungsmittel für jede Person auf dem Schiff erreichbar sein könnte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung