Unfallfrei laut Vorbesitzer (privat)
Hallo miteinander,
Ich hatte von einem großen Händler, einen Gebrauchtwagen gekauft. Es wurde dokumentiert, dass der Wagen jeglich nur Gebrauchspuren hat. Also keinen Unfall oder Nachlackierungen. Es steht jedoch nicht explizit unfallfrei drauf.
Nach einer kurzen Haltezeit habe ich den Wagen wieder verkauft. Es hatte sich herausgestellt, dass die Haube des Wagens nur nachlackiert wurde und nicht getauscht. Doppelte Lackschichtdicke und die Haube ist immer noch vom selben Baujahr wie der Wagen selber. Keine Anzeichen von Unfallschäden.
Die Nachlackierungen wurden auf dem Kaufvertrag dann auch von mir vermerkt. Der Käufer hat dann selber handschriftlich darauf vermerkt ''Unfallfrei laut Vorbesitzer'', da es ein Privatkauf Vertrag steht auch das es keine Sachmangelhaftung meiner seits gibt.
Wenn es sich herausstellen sollte, dass am Wagen mehr dran ist, sprich einen reparierten Unfallschaden. Wie ist die Rechtslage?
Laut google ist ''Unfallfrei laut Vorbesitzer'' keine Zusicherung seitens Verkäufer und nur der Wissensstand. Und mir selber war die Nachlackierung nicht mal bekannt.
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Du hast ein Auto gekauft, das nicht explizit als "unfallfrei" bestätigt ist. Demnach kannst du eine Unfallfreiheit auch nicht beim Wiederverkauf bestätigen. Ausnahme: Du hast ein Sachverständigen-Gutachten anfertigen lassen, das die Unfallfreiheit bestätigt. Das Risiko des Ausschlusses der Sachmängelhaftung bei Privatverkauf würde ICH definitiv NICHT eingehen, da du keine lückenlose Beweisführung hast.
Das vorsätzliche Verschweigen eines Unfallschadens wäre arglistige Täuschung und würde zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigen.
Du hast weder positive Kenntnis von einem Unfallschaden noch gibt es Anhaltspunkte die einen Rückschluss darauf zulassen.
Ich sehe daher für den Käufer keine Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen.