Unfallfrei laut Vorbesitzer (privat)

2 Antworten

Du hast ein Auto gekauft, das nicht explizit als "unfallfrei" bestätigt ist. Demnach kannst du eine Unfallfreiheit auch nicht beim Wiederverkauf bestätigen. Ausnahme: Du hast ein Sachverständigen-Gutachten anfertigen lassen, das die Unfallfreiheit bestätigt. Das Risiko des Ausschlusses der Sachmängelhaftung bei Privatverkauf würde ICH definitiv NICHT eingehen, da du keine lückenlose Beweisführung hast.

Das vorsätzliche Verschweigen eines Unfallschadens wäre arglistige Täuschung und würde zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigen.

Du hast weder positive Kenntnis von einem Unfallschaden noch gibt es Anhaltspunkte die einen Rückschluss darauf zulassen.

Ich sehe daher für den Käufer keine Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen.