Anteil des Kaufpreises (Wohnungskauf/Vermietung)?


18.06.2025, 19:30

In der Anleitung habe ich das gefunden:

Miteigentumsanteil – Zähler / Nenner Zu Ziffern 9 und 10 Bei Wohnungseigentum ist der Miteigentumsanteil anzugeben. Der Miteigentumsanteil ist im Wohnungseigentumsrecht (§§ 1008 ff. BGB, WEG) ein rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Regel werden die Bruchstücke als Teile von 1.000 angegeben, bei größeren Objekten auch von 10.000 oder mehr [z. B. 70 (Zähler) / 1000 (Nenner)]. Entsprechendes gilt bei Teileigentum. 

Demnach ist der TG-Platz nicht anzurechnen, oder?

1 Antwort

Die Antwort steht doch bereits in der Frage:
"Der Miteigentumsanteil ist im Wohnungseigentumsrecht (§§ 1008 ff. BGB, WEG) ein rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft".

Auch der TG-Platz ist ein (kleiner) dir gehörender rechnerischer Bruchteil am Gemeinschaftseigentum.
Deswegen ist er einzurechnen.

In der Gegenrechnung ergeben alle 1.000-Anteile des Sondereigentum von dir und den Miteigentümern dann in der Summer "1.000/1.000stel".

Lässt sich auch rechnerisch leicht nachprüfen und begründen:
Da bildest du jetzt einfach mal die 1.000stel-Summe des Sondereigentums von dir und den Miteigentümern, aber ohne alle TG-Anteile - du kommst dann definitiv nicht auf 1.000/1.000stel, weil eben die TG-Anteile fehlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung