Helft ihr mir bitte zu 2 Themen die Einkommensteuererklärung betreffend?

2 Antworten

Ist ein Rentner berechtigt, Fahrten zu Ärzten anzugeben,

Ja, das wäre Bestandteil der außergewöhnlichen Belastungen.

AgB werden nur abgezogen, soweit sie den zumutbaren Eigenanteil (nicht die "Einkommensteuerbelastung") übersteigen, liegt man darunter, so braucht man sie tatsächlich nicht zusammenzustellen.

Siehe auch:

https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/aussergewoehnliche-belastungen/allgemeine-aussergewoehnliche-belastungen


UlrichwXX 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 13:04

Mit dem Antwortsystem kam ich hier und auf gutefrage.net noch nie klar. 😇 Mein Dank schließt dich natürlich mit ein.

  1. Jeder sollte die Belege fpür ausgaben, die Außergewöhnliche Belastungen sind (Krankheitskosten) unbedingt das ganze Jahr sammeln, denn man weiß nie, was eventuell noch im Dezember passiert.
  2. Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es eine zumutbare Belastung, deren Höhe (1-7 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte, abhängig vom Einkommen, Familienstand und ob Kinder anzurechnen sind).

Ich persönlich habe z. B. regelmäßig jährlich AgB von ca. 100,- Euro Rezeptgebühren, die keine Auswirkung haben. Im letzten Jahr gab es aber eine Zahnbehandlung mit einem Eigenanteil von ca. 3.000,- Euro, die dann zusammen mit den Rezepgebühren usw. zu buche schlagen. Nicht akzeptiert wurde übrigen die Anschaffung neuer Golfschläger udn eines Cabrios, obwohl der Arzt Bewegung an frischer Luft verordnet hatte.

Der Betrag, der die zumutbare Belastung übersteigt, wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und wirkt sich mit dem persönlichen Grenzsteuersatz aus.

Beispielgesamtbetrag der Einkünfte 20.000,- zumutbare Belastung 1.200,-, Ausgaben 3.100,-, abzugsfähig 1.900,-, Grenzsteuersatz 25 %, Erstattung 475,- Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

UlrichwXX 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 13:01

Viel zu schreiben oder zu zitieren brauche ich nicht, außer mich recht herzlich für die hilfreichen Antworten zu bedanken. 👍

Eifelia  25.05.2025, 07:55
  1. "Jeder sollte die Belege fpür ausgaben, die Außergewöhnliche Belastungen sind (Krankheitskosten) unbedingt das ganze Jahr sammeln, denn man weiß nie, was eventuell noch im Dezember passiert."

Das ist fast wörtlich das, was ich seit Jahren jedem Mandanten predige, ergänzt um "Wegwerfen können sie die Belege später immer noch".🙂

wfwbinder  25.05.2025, 08:37
@Eifelia

Ich denke, da geht es noch tausenden Kollegen wie uns.