Helft ihr mir bitte zu 2 Themen die Einkommensteuererklärung betreffend?
Hallo.
Ist ein Rentner berechtigt, Fahrten zu Ärzten anzugeben, oder ist das nur Arbeitnehmern vorbehalten ? Das war zum warm werden. Jetzt geht es um die außergewöhnlichen Belastungen. Ich kenne die Tabellen, die google präsentiert.
Vorab: Beispiel Werbungspauschale für Rentner. Sie beträgt 102 €. Bleibt man darunter, kann man sich den ganzen Kleinkram sparen, wie IGM Beiträge z.B. Selbst damit liege ich weit unter den 102 €.
Angenommen, unsere Einkommensteuerbelastung läge bei 1.500 € bezogen auf das zu versteuernde Einkommen. Was bedeutet das in Worten ? Das, wenn die Krankheit- und Fahrtkosten 500 € betragen, ich sie komplett selbst tragen muss und ich mir die Abgabe von Apotheken Quittungen sparen kann, sowie das addieren sämtlicher Kilometer zu Ärzten ? Vorausgesetzt natürlich, als Rentner darf ich diese Fahrten absetzen.
Gruß
2 Antworten
Ist ein Rentner berechtigt, Fahrten zu Ärzten anzugeben,
Ja, das wäre Bestandteil der außergewöhnlichen Belastungen.
AgB werden nur abgezogen, soweit sie den zumutbaren Eigenanteil (nicht die "Einkommensteuerbelastung") übersteigen, liegt man darunter, so braucht man sie tatsächlich nicht zusammenzustellen.
Siehe auch:
Mit dem Antwortsystem kam ich hier und auf gutefrage.net noch nie klar. 😇 Mein Dank schließt dich natürlich mit ein.
- Jeder sollte die Belege fpür ausgaben, die Außergewöhnliche Belastungen sind (Krankheitskosten) unbedingt das ganze Jahr sammeln, denn man weiß nie, was eventuell noch im Dezember passiert.
- Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es eine zumutbare Belastung, deren Höhe (1-7 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte, abhängig vom Einkommen, Familienstand und ob Kinder anzurechnen sind).
Ich persönlich habe z. B. regelmäßig jährlich AgB von ca. 100,- Euro Rezeptgebühren, die keine Auswirkung haben. Im letzten Jahr gab es aber eine Zahnbehandlung mit einem Eigenanteil von ca. 3.000,- Euro, die dann zusammen mit den Rezepgebühren usw. zu buche schlagen. Nicht akzeptiert wurde übrigen die Anschaffung neuer Golfschläger udn eines Cabrios, obwohl der Arzt Bewegung an frischer Luft verordnet hatte.
Der Betrag, der die zumutbare Belastung übersteigt, wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und wirkt sich mit dem persönlichen Grenzsteuersatz aus.
Beispielgesamtbetrag der Einkünfte 20.000,- zumutbare Belastung 1.200,-, Ausgaben 3.100,-, abzugsfähig 1.900,-, Grenzsteuersatz 25 %, Erstattung 475,- Euro.
Viel zu schreiben oder zu zitieren brauche ich nicht, außer mich recht herzlich für die hilfreichen Antworten zu bedanken. 👍
Das ist fast wörtlich das, was ich seit Jahren jedem Mandanten predige, ergänzt um "Wegwerfen können sie die Belege später immer noch".🙂