Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für die Gründung eines S-Bahn-Surf-Vereins auf stillgelegten Schienenstrecken?

1 Antwort

Wer Anlagen bereit stellen will, um eine gefährliche Sportart zu betreiben, muss sich erstmal um eine Genehmigung bemühen. Die Anlage muss vom TÜV abgenommen werden.

Ich denke daran wird die Sache mit dem S-BahnSurfen per Verein schon erledigt sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung