Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für die Gründung eines S-Bahn-Surf-Vereins auf stillgelegten Schienenstrecken?
Ein Verein möchte eine stillgelegte, nicht elektrifizierte Bahnstrecke pachten und mit ausrangierten D-Zug-Wagen S-Bahn-Surfen ermöglichen. Welche Genehmigungen sind erforderlich (z. B. von der Eisenbahn-Bundesamt oder Kommunen)? Bestehen Auflagen zur Sicherheit oder Haftung, auch wenn Mitglieder auf eigenes Risiko agieren? Gelten besondere Versicherungspflichten? Kann ein Haftungsausschluss im Verein wirksam vereinbart werden, oder haftet der Vorstand bei Unfällen trotzdem? Wie sind Nutzungsrechte an Bahninfrastruktur vertraglich zu regeln?
1 Antwort
Wer Anlagen bereit stellen will, um eine gefährliche Sportart zu betreiben, muss sich erstmal um eine Genehmigung bemühen. Die Anlage muss vom TÜV abgenommen werden.
Ich denke daran wird die Sache mit dem S-BahnSurfen per Verein schon erledigt sein.