Familienzusammenführung Trotz Straftat?

2 Antworten

"Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Leben in Deutschland"

also zuerst ist das normalerweise ein Forum für Finanzfragen, ich kann da keinen Zusammenhang erkennen

weiterhin wird es in einem Finanzforum eher kein Fachspezi geben, gehe ich mal von aus.

Also ich bin grundsätzlich zu jedem loyal, aber seien sie bitte objektiv, ich kann nicht eine Vorraussetzung erkennen, ich will hier jetzt nicht ellenlange kommentare schreiben, ich gebe ihnen mal einige Stichwörter, die einer Vorraussetzung entgegensprechen

  • Keine Ehe, keine Kinder,eingetragene Partnerschaft
  • keine Eltern-Kind-Beziehung
  • Kein abgeschlossener Beruf(kaufm Ang sind 3 Jahre)
  • Der nachziehende Familienangehörige muss nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dazu wird ein Einkommen benötigt, das dem notwendigen Bedarf entspricht, und oft eine Verpflichtungserklärung abgegeben. 
  • ob der Wohnraum ausreichend ist, um die Familienmitglieder angemessen unterzubringen
  • Die Ausländerbehörde prüft, ob Einreisehindernisse bestehen, wie z.B. eine Einreisesperre aufgrund einer früheren Abschiebung oder strafrechtliche Vorstrafen
  • Die Ausländerbehörde überprüft die Identität der nachziehenden Person und stellt sicher, dass der im Inland lebende Familienangehörige einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt

ich weiß nich, ob ehrenamtliche Arbeiten dafür wichtig sind, ich weiß auch nicht, ob das überhaupt wichtig ist,

fest steht ob die obigen Punkte abgedeckt sind, mal außen vor, von einer ehemaligen Vorstrafe, das kann alles sein, von schwarzfahren bis körperverletzung, mich interessiert das übrigens nicht, aber die Behörde interessiert das.

Wann wird Familienzusammenführung abgelehnt?

Ein Visum zum Ehegattennachzug kann abgelehnt werden, wenn die Ehe nachweislich nur zu dem Zweck eingegangen wurde, um der nachziehenden Person ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet zu vermitteln (sogenannte Schutzehe bzw. Scheinehe),

ich will ihnen wie gesagt nix böses, aber für mich sieht das danach aus, ohne sie genauer zu kennen.

kein Einkommen, kein Beruf, keine Kindbeziehung, keine Ehe, und ob die Wohnung groß genug ist, weiß hier eh keiner....

meine Frage...warum zieht ihre Lebensgefährtin nicht nach Serbien?

also ich bin kein Fachmann, urteile nach meinem Bauchgefühl, ich gehe mal von einer Ablehnung aus.


supertramp22 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 18:43

Bitte beachte mein Text 🙏🏾

"Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Leben in Deutschland: gesicherter Lebensunterhalt, Wohnsituation, berufliche Perspektiven sowie eine nachgewiesene Integrationsbereitschaft. Ich strebe den Abschluss meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an, alternativ stehen mir mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten offen. Darüber hinaus engagiere ich mich seit Jahren ehrenamtlich als Jugendtrainer.

Bitte auch beachten 🙏🏾

"Ein früherer Antrag auf ein Visum zur Eheschließung wurde zwar von der Ausländerbehörde befürwortet, jedoch vom Auswärtigen Amt abgelehnt – unter anderem aufgrund einer Vorverurteilung sowie eines Missverständnisses meinerseits beim Antragsverfahren. Tatsächlich wäre ein Antrag im Rahmen der Familienzusammenführung in unserem Fall angemessener gewesen.

Ich wäre über jede Unterstützung dankbar.

tellerchen  13.06.2025, 18:56
@supertramp22

anstreben heisst, nur das sie was vorhaben, aber einen gültigen Vertrag mit konkreter Verdienstverdienstangabe haben sie nicht, sie haben eine ehrenamtliche Tätigkeit...gut aber was bekommen sie dafür in Euronen. wenn sie ernsthaft hier fest wohnen wollen, will die Behörde wissen von welchem Geld sie hier konkret leben jetzt heute...nicht irgendwann...oder bringen sie ein hohes Vermögen hier mit nach Deutschland? verstehen sie darum gehts...nur das man etwas vorhat..wie sie schreiben anstreben, aber von welchem Geld können sie jetzt leben und die wohnung bezahlen, oder verdient ihre Lebenspartnerin soviel das sie die wohnung und ihr leben mitbezahlt?mal angenommen, ihre Lebenspartnerin arbeitet garnicht, dazu schreiben sie nix... von welchem Geld wollen sie leben? das ist in meinen Augen völlig unklar... und ich bin kein Beamter einer Behörde, also ich keine einzige Vortraussetzung erkennen, wovon sie leben wollen... gut sie streben an job zu finden, aber wenn sie keinen finden?, von was leben sie dann?also sorry, sie wollten meine Meinung... also ich kann da keine einzige Vorraussetzung erkennen...ich wünsche ihnen tzrotzdem alles gute für ihren weiteren Lebensweg...wie immer der auch weiter geht...

supertramp22 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 19:09
@tellerchen

Zitat :und ich bin kein Beamter einer Behörde, also ich keine einzige Vortraussetzung erkennen, wovon sie leben wollen .

Wie ich bereits in meinem ausführlichen Text dargelegt habe, liegen die angeforderten Unterlagen sowohl beim Ausländeramt als auch beim Auswärtigen Amt vor. Beide Institutionen haben dies auch bestätigt. Der Grund für die Ablehnung wurde ebenfalls schon genannt. Es geht mir hier einzig und allein darum, ob jemand bereits Erfahrungen mit dieser Situation gemacht hat – oder ob jemand möglicherweise weiß, wie man in so einem Fall weiter verfahren kann.

Vielleicht solltest du den Text einfach nochmal in Ruhe durchlesen, bevor du so eine voreilige Antwort gibst. Es steht nämlich alles schon da, was du wissen musst.

Ich hoffe, das trifft den richtigen Ton! :)

tellerchen  13.06.2025, 19:21
@supertramp22

das die Unterlagen eingereicht wurden, sagt garnix...

sie persönlich sind dafür verantwortlich, offenzulegen, wie sie hier "Ihren Lebensunterhalt" bestreiten wollen, dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. ansonsten wird das abgelehnt, ganz klar...hier in Deutschland zählt nur von welchem geld siue hier leben wollen, um zu verhindern, das sie hier Bürgergeld beantragen... wie auch immer... ich kann keine einzige Vorraussetzung erkennen, das sie hier ein Visum bekommen, keine einzige, was sie da schreiben sind wünsche, mehr nicht, sie haben hier keine einkünfte, keinen bezahlten Beruf, keine Verdienstbescheingung, keinen Vertrag...das wird abgelehnt... mit sicherheit...aber sie wollen das nicht verstehen,

ich bin hier raus, ich habe keine lust das mehrmals zu schreiben, lesen sie meinen ersten text...sie wollen das nicht verstehen...meine zeit ist zu kostbar, um das mehrfach zu schreiben was sie nicht verstehen wollen. also hier sind sie vom thema Finanzfrage definitiv verkehrt... vielleicht sollten sie sich einen Anwalt nehmen,

tellerchen  13.06.2025, 19:29
@tellerchen

Wie viel muss man verdienen für Familienzusammenführung 2025?Einkommensgrenzen für Familienzusammenführung:

  • Alleinstehende Person mit einem Familienmitglied:
  • Ein Nettogehalt von mindestens 2.050 Euro (bei einem Kind 2.650 Euro) ist erforderlich. 

Alleinstehende Person mit drei Familienmitgliedern (z.B. Ehepartner und zwei Kinder):

Ein Nettogehalt von mindestens 3.250 Euro (bei einem Kind 3.900 Euro) ist erforderlich. 

Ehepaar/Lebenspartnerschaft:

Ein Nettogehalt von mindestens 2.040 Euro (bei einem Kind 2.360 Euro) ist erforderlich. 

Weitere Faktoren:

Die Einkommensgrenze kann auch von der Anzahl der nachziehenden Kinder, der Unterkunftssituation und anderen Umständen beeinflusst werden. 

supertramp22 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 21:39
@tellerchen

Lieber Kollege ,

Ich möchte Ihnen in einfacher und klarer Sprache etwas erklären – für die Zukunft:

Bitte lesen Sie den Text vollständig und ohne Vorurteile.

Keine Anfeindungen, keine unnötigen Belehrungen, keine unbegründete Angst vor Menschen aus anderen Ländern.

Niemand nimmt Ihnen etwas weg. Ein wenig mehr gegenseitiger Respekt – und die Welt wäre ein friedlicherer und gesünderer Ort.

Zum Sachverhalt – die Fakten:

Das Ausländeramt hat positiv zugesagt, weil alle Anforderungen vollständig erfüllt wurden.

Hier die Übersicht zur Klarstellung:

Wohnraumsituation: erfüllt

Lebensunterhalt: gesichert

Einkommen: ausreichend

Deutsch-Sprachzertifikat: vorhanden (wurde im Gespräch leider vergessen zu erwähnen)

Übersetzte und beglaubigte Unterlagen: vollständig eingereicht

Keine Scheinbeziehung: schriftlich und bildlich nachgewiesen

Krankenversicherung: vorhanden

Identität: vollständig geklärt (Pass, Geburtsurkunde etc.)

Arbeitsbescheinigung: vorhanden

Ledigkeitsbescheinigung: vorhanden (auch das wurde vergessen zu erwähnen)

Keine laufende Einreisesperre: Frist ist abgelaufen

Abschiebungskosten: vollständig bezahlt

Eltern-Kind-Verhältnis: aktuell nicht gegeben – wir haben leider eine Fehlgeburt erlitten. Auch das wurde offen kommuniziert und schriftlich nachgewiesen.

Zusammenfassung:

Alle gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt.

Statt unbegründeter Zweifel oder Unterstellungen bitte ich um eine sachliche und faire Betrachtung.

tellerchen  14.06.2025, 09:38
@supertramp22

hahaha..ich glaube ihnen kein einziges Wort...leben sie weiter in ihrer Wunschwelt

Langer Sachverhalt, der kajum Jemanden interessieren wird. 10 Zeilen mit den wichtigen Daten wären sinnvoller.

Vermutlichn wird Euch nur ein anwalt mit Spezialisierung auf Ausländerrecht helfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.