Wie hoch darf eine Mieterhöhung ausfallen?

5 Antworten

ich weiß das jetzt nicht in Prozentenich bin Eigenheimbewohner

Im Bekanntenkreis wurde in den Mietshäusern der dortigen wohnungsgesellschaft

Außen modernisiert und die Balkone saniert, auf den Balkonen kamen Solarzellen für die jeweilige Mietpartei

Mir wurde gesagt, sonst war die Miete ca 679 euronen bei 65 qm, jetzt um die 900euronen

inwieweit die Gaskosten sich geändert haben durch die Modernisierung, weiß ich da nicht

Grundmiete:

Je nach Wohnort 15-20% innerhalb von 3 Jahren. Dabei kann die Miete alle 12 Monate mit 3 Monatigen Vorankündigung ergo alle 15 Monate erhöht werden.

Die Mieterhöhung muss begründet sein, z.b. mit Mietspiegel oder Vergleichsmieten und darf nach der Erhöhung den Mietspiegel nicht übersteigen.

Das sie 10 Jahre nicht erhöht wurde ist irrelevant.

Die Nebenkosten können Jährlich angepasst werden nach der Nebenkostenabrechnung.

Ergo im Höchstfall 15-20% dann kann er aber auch die nächsten 3 Jahre nicht mehr erhöhen.

Hier gelten die Paragrafen 558 bis 559e BGB. Insbesondere nach einer Modernisierung sind die Kappungsgrenzen erhöht.

Das weiss ich, weil einmal ein Sozialamt eine Mieterhöhung moniert hatte, die aber in Ordnung war.

Je nach Kommune und Höhe des Mietenspiegels kann die Miete um 15 bzw. 20 % (Kappungsgrenze ) erhöht werden. Inwieweit hier eine größere Mieterhöhung wegen gleichzeitigem Einbaus einer Wärmepumpe zulässig ist solltest Du als Eigentümer via Mitgliedschaft bei Haus & Grund abklären.

Maximal 15 % alle drei Jahre.