Diebstahl mit Waffe 244 bei H&M. Hilfe?

Vor etwa einem Monat gingen mein Sohn und ich zum H&M-Laden, um Geschenke für Freund zu kaufen. Da ich zuvor einen Streit mit meiner Familie hatte und psychisch labil war, war ich deprimiert nach đem Geburt, also habe ich die Etiketten der Kleidung, die ich kaufen wollte, abgenommen und sie in eine H&M-Tasche gesteckt. (Wert ca. 150 €). Aber dann habe ich sie nicht mit nach Hause genommen, sondern bin mit meinem Kind zum Kinderspielplatz im H&M Laden gegangen und habe die Tasche daneben gelassen. Das Personal bemerkte, dass die Kleidung immer noch teuer war, also bemerkten sie und erkannten, dass ich stahl. Als ich im Büro ankam, entschuldigte ich mich und erwartete eine Bezahlung, aber es war zu spät. Dann kam die Polizei und entdeckte, dass sich eine Schere im Kinderwagen befand (an diesem Tag wusste ich wirklich nicht, dass sich eine Schere im Kinderwagen meines Kindes befand) , also brachten sie mich und mein Kind zur Polizeiwache.

Hier liegt ein weiteres Problem vor: Ich habe meine korrekten Angaben gemacht (Name, Adresse,...). Doch als mir die Polizei den Bericht zur Unterschrift gab, stellte ich fest, dass die Polizei meinen Namen und meine Privatadresse völlig falsch geschrieben hatte. Ich sagte nichts, unterschrieb und ging nach Hause. Ich habe jetzt einen Anwalt kontaktiert, mache mir aber große Sorgen.

meine Frage lautet:

  1. weder ich wegen bewaffneten Einbruchs 244 angeklagt (weil ich nicht wusste, dass sich eine Schere im Kinderwagen befindet)?
  2. ist der falsche Name und die falsche Adresse im Protokoll meine Schuld, obwohl ich zuvor die richtigen Informationen angegeben habe?
  3. Wie hoch ist mein zu erwartendes Strafe? (Ich habe keine Vorstrafen und beschäftige mich zum ersten Mal mit dem Gesetz)?
  4. Kann ich eine Bewährungsstrafe bekommen?
  5. Werde ich danach abgeschoben? (Ich habe ein kleines Kind und es hat die deutsche Staatsangehörigkeit).

ich bin erst 25, bin ganz bereu und es tut mir wirklich leid. Ich hoffe, eine vollständige Antwort zu bekommen.

Diebstahl
Wird das KFZ bei Beantragung und Bezug von Bürgergeld angerechnet?

Hallo Leute,

ein Bekannter von mir hat folgendes Problem:

Nach einer Fortbildung über das Aufstiegs-BAföG (5 Monate Dauer) und vorherigem Bezug von Bürgergeld, beantragt er jetzt nach Beendigung der Fortbildung zum Fachwirt weiter Bürgergeld, da er bisher noch keine Arbeit gefunden hat (Weiterbewilligungsantrag).
Sein KFZ wurde mit der letzten fälligen Rate von dem Sterbegeld seiner Eltern (= selbst von den Eltern angespartes Geld, um ihre eigene Erdbestattung zu finanzieren) bezahlt bzw. finanziert, damit das Auto ( jetzt im Besitz und Eigentum meines Bekannten!) späterhin verkauft werden kann, um die Schulden bei den Eltern zurückzuzahlen und evtl. noch etwas mehr davon für den eigenen Lebensunterhalt zurückzubehalten.
Sprich: das Fahrzeug ist nicht voll und ganz durch meinen Bekannten finanziert und abgezahlt worden (etwa 40 % von seinen Eltern!). Ungefährer aktueller Zeitwert des Autos (geschätzt durch Autoverkäufer im Internet): 15.000,- EUR (da es ein VW ist, und deutsche Fahrzeuge teuer in der Anschaffung sind).

Meine Fragen:

Kann das Jobcenter bei weiterem Bezug von Bürgergeld das Auto generell mitanrechnen bzw. den Verkauf erzwingen, da es ja Vermögen darstellt, obwohl es für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen und evtl. späterer Arbeitsstelle benötigt wird und die Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle nach Fortbildung größer ist als vor der Fortbildung?

Ich habe meinem Bekannten gesagt, dass ja während der Fortbildung Aufstiegs-BAföG u. a. auch zum Lebensunterhalt monatlich für fünf volle Monate gezahlt wurde. Die Karenzzeit (sog. Schonfrist) verlängert sich bei ihm dadurch um diese Monate, da er in diesen fünf Monaten kein Bürgergeld bezogen hat. Somit wäre es denkbar, daß die Angemessenheitsgrenze beim Besitz eines KFZ noch nicht so berücksichtigt würde (= bis zu welcher Grenze ein KFZ als angemessen gilt o. nicht-man es also behalten darf oder nicht; ich sagte ihm, dass diese mal bei ca. 7.500,- Euro lag und jetzt evtl. höher ist, das wisse ich aber nicht so genau, sagte ich ihm).

Darf das Jobcenter ihm überhaupt die Mobilität in der Art einschränken, dass sie ihm das Auto wegnehmen?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten im Voraus :)

Arbeitslosigkeit, Bürgergeld
Kann die steuerliche Absetzbarkeit von Leasingkosten als eine Art 'Rabatt' betrachtet werden?

Ich bin selbstständig und möchte die steuerlichen Auswirkungen auf meine Leasingkosten verstehen. Gibt es Ersparnisse und wie kann ich diese in Bezug auf die Gesamtkosten meines Leasingfahrzeugs berechnen?

ChatGPT hat mir folgendes erklärt, stimmt das?
Meine Frage: Nehmen wir an ich bin
- selbstständig,
- habe ein Gewinn pro Jahr von 100.000 Euro,
- eine Steuersatz von 40%,
- zahle für das Leasingfahzeug einmalig 6.000€ Anzahlung und 440€ (exkl. USt.) für 36 Monate.
- Kaufpreis: 43.322,50 €
Frage: Welche Steuerlast oder Ersparnis ergibt das im ersten Jahr und in den beiden weiteren Jahren. Bitte erkläre dies zusätzlich als Rabatt.

ChatGPT: Ja, du könntest die gesamten steuerlichen Ersparnisse, die sich aus der Berücksichtigung der Leasingkosten ergeben, als eine Art "Rabatt" von den Gesamtleasingkosten abziehen. Dieser Rabatt repräsentiert die Reduzierung der Steuerlast aufgrund der steuerlich absetzbaren Leasingkosten.

Erstes Jahr:

  • Einmalige Anzahlung: 6.000 €
  • Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €

Gesamtleasingkosten im ersten Jahr: 6.000 € (Anzahlung) + 5.280 € = 11.280 €

Dein zu versteuerndes Einkommen würde um diese Leasingkosten reduziert. Angenommen, dein Gewinn beträgt 100.000 €:

Zu versteuerndes Einkommen ohne Leasing: 100.000 €

Zu versteuerndes Einkommen mit Leasing: 100.000 € - 11.280 € = 88.720 €

Steuersatz: 40%

Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €

Steuern mit Leasing: 88.720 € * 0,40 = 35.488 €

Ersparnis im ersten Jahr: 40.000 € - 35.488 € = 4.512 €

Die Ersparnis von 4.512 € im ersten Jahr kann als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden.

Weitere Jahre (zweites und drittes Jahr):

  • Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €

Gesamtleasingkosten pro Jahr: 5.280 €

In den weiteren Jahren bleibt die Anzahlung außer Betracht, da sie im ersten Jahr berücksichtigt wurde.

Steuersatz: 40%

Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €

Steuern mit Leasing: (100.000 € - 5.280 €) * 0,40 = 37.488 €

Ersparnis in den weiteren Jahren: 40.000 € - 37.488 € = 2.512 € pro Jahr

Auch in den weiteren Jahren ergibt sich eine Ersparnis von 2.512 € pro Jahr, die als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden kann.

Lass uns die Gesamtleasingkosten für die drei Jahre zusammenfassen:

  • Erstes Jahr: 11.280 € (Anzahlung + Leasingrate)
  • Zweites Jahr: 5.280 € (Leasingrate)
  • Drittes Jahr: 5.280 € (Leasingrate)

Gesamtleasingkosten über die drei Jahre: 11.280 € + 5.280 € + 5.280 € = 21.840 €

Die insgesamt ersparten Steuern über die drei Jahre betrugen:

  • Erstes Jahr: 4.512 €
  • Zweites Jahr: 2.512 €
  • Drittes Jahr: 2.512 €

Gesamtersparnis über die drei Jahre: 4.512 € + 2.512 € + 2.512 € = 9.536 €

Du könntest also die Gesamtleasingkosten von 21.840 € um die Gesamtersparnis von 9.536 € reduzieren, um einen "rabattierten" Betrag zu erhalten:

21.840 € - 9.536 € = 12.304 €

Die verbleibenden Kosten von 12.304 € spiegeln wider, wie viel du effektiv für das Leasingfahrzeug bezahlst, nachdem die steuerlichen Ersparnisse berücksichtigt wurden. Beachte jedoch, dass dies eine vereinfachte Betrachtung ist und es wichtig ist, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um alle steuerlichen Aspekte deiner spezifischen Situation zu berücksichtigen.

Leasing, Absetzbarkeit, steuerlich absetzbar, Steuern absetzen
Brutto- oder Nettolohn als Einkünfte bei BAföG?

Hallo alle zusammen,

ich habe eben mit einer Dame vom BaföG-Amt gesprochen, die meinen Antrag bearbeitet.

Ich habe sie gefragt, ob bei meinen Einnahmen durch meinen Teilzeitjob ab Bewilligungszeitraum nun mein Brutto- oder Nettolohn zählt, da ich stets was von Bruttoeinahmen lese.

Mein Bruttolohn wird voraussichtlich 579 € monatlich betragen.

Und Netto ist ja das, was vom Bruttolohn nach entsprechenden Abzügen (Lohnsteuer, soz. Versicherungsbeiträge usw.) übrig bleibt, welches tatsächlich auf das Konto überwiesen wird.

D.H. mein Nettolohn beträgt ca 458 €.

Nun bekomme ich aber zu meinem Nettolohn zusätzlich Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit, da ich zu diesen Zeiten tätig bin.

Das sind im Monat insgesamt c. 200 €.

Sodass also mein Gesamt-Nettolohn nun 458 € + 200 € = 658 € betragen würde, was mir tatsächlich auf mein Konto ausgezahlt wird.

Das würde mich natürlich erleichtern, da dieser Gesamt-Nettolohn, also mein Auszahlunsgbetrag, höher ist als mein Bruttolohn.

Aber es wird ja nur nach dem Bruttolohn gefragt, weshalb ich hoffe, dass also meine Nacht- und Sonntagszuschläge nicht mit dem BAföG verrechnet werden.

Und genau diese fragte ich die BAföG-Dame. Sie erklärte wiederum, dass neben dem Bruttolohn auch alle anderen Einkünfte, so eben auch meine Zuschläge, mit dem BAföG verrechnet werden.

Genau diese verunsichert mich, weil dies widersprüchlich auf mich wirkt. Wird nun auf den Bruttolohn oder auf den Nettolohn geschaut. Was stimmt denn nun? Andere Einkünfte als mein Gehalt habe ich nicht.

Ich bedanke mich für euren Rat.

Lieben Gruß

André

BAföG, Einkommensanrechnung
Untervermietete Wohnung als Zweitwohnung?

Guten Tag,

Ich habe folgenden konkreten Fall:

Ich miete eine 1,5-Zimmer-Wohnung, bestehend aus Schlafzimmer und Wohnküche, in München. Dort hatte ich bisher meinen Hauptwohnsitz.

Nun werde ich außerhalb von München zu meinem Partner ziehen und beabsichtige dort meinen Hauptwohnsitz zu melden.

Meinen Mietvertrag der Stadtwohnung behalte ich und vermiete sie unter und zwar mit dem Zusatz, dass ich dort einige Kisten lagere und einen Wohnungsschlüssel behalte. Ausserdem erlaubt mir die Untermieterin, dass ich gelegentlich wenn sie im Urlaub ist, die Schlafcouch in der Wohnküche nutzen kann (dies wird also nur gelegentlich, nicht regelmäßig sein).

Der Vertrag über Internet und Strom laufen noch auf meinen Namen und ich lege den Betrag 1:1 an die Untermieterin um.

Der Vermieter wiederum geht davon aus, dass ich die Wohnung noch "anteilig nutze", da ich nur so die Genehmigung zur Untermiete bekommen habe. Er weiss nichts davon, dass ich zu meinem Partner ziehe. De facto werde ich aber eben nur in Form der Kisten und des sporadischen Besuch-Aufenthalts nutzen.

Kann ich mich aus der Stadtwohnung ganz abmelden?

Oder muss ich eine Zweitwohnung anmelden?

Und falls ich eine Zweitwohnung anmelden muss, kann ich mich von der Steuer befreien lassen?

Mein zu versteuerndes Einkommen aus Anstellung ist ca 25.000 Euro.

Die Einnahmen von ca. 9000 Euro aus der Untervermietung ist 1:1 das was ich selbst an Vermieter und Strom-/Internetanbieter zahle, Gewinn habe ich keinen.

Am liebsten wäre es mir natürlich, die Zweitwohnsitzsteuer zu umgehen. Aber wichtiger wäre es mir, legal safe zu sein und mich nicht am Ende der Hinterziehung schuldig zu machen.

Herzlichen Dank!

Zweitwohnsitz, Untermiete

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