Mieter ist eingezogen, Vermieterin hat jedoch keine Unterschrift?

2 Antworten

Welche Nachteile?

Ohne schriftlichen Mietvertrag gelten für ein Mietverhältnis die gesetzlichen Vorschriften. Ein Vertrag abgeschlossen ist also. Die vereinbarte Miethöhe läßt sich durch die erfolgten Zahlungen urkundlich belegen.

Bleibt als Risikoposition die Befristung. Nur gibt es ja eine Unterschrift der Mieter. Da können die schlecht leugnen, einen befristeten Mietvertrag geschlossen zu haben.

Allerdings: In Deutschland kann man Räumungsansprüche nur gerichtlich durchsetzen. Wenn die Mieter nicht ausziehen bleibt Dir nichts anderes, als eine Klage vor Gericht zu erheben.

Mietverträge können und dürfen auch mündlich geschlossen werden, hierzu bedarf es keiner Unterschrift.

Klar, sollte man dennoch von wegen der Beweisbarkeit machen, muss man aber nicht.

Das wichtigste aus meiner Sicht ist, dass Du nachweisen kannst, dass Du den Mietvertrag mit allen Bedingungen/Regeln versendet hast.

Besser noch, Du solltest den Entwurf mit der einen Unterschrift wiederfinden!