Sind bei einem Schiffsuntergang zu Schaden gekommene Haustiere nach dem Sachenrecht mit dem Zeitwert zu entschädigen?

2 Antworten

Man könnte Hunde anschreiben. Da sie aber keine Lesebrille besitzen werden sie nicht antworten.

Anschreien wäre da sinnvoller. Bei einem Rottweiler oder Dobermann sollte dann aber besser vorab die Fluchtroute planen.

Wenn Wauzi über den Jordan ist wird der trauernde Hinterbliebene den Zeitwert bekommen, bei einem Wauzi-Opa also 0 Euro.

Ob man bei einer schweren Verletzung Wauzis die Tierarztkosten in unsäglicher Höhe erstattet bekommt hängt davon ab, ob der Richter Tierfreund ist.

Das Seerecht ist kompliziert und ihre Frage daher nicht zu beantworten, weil wichtige Angaben fehlen wie Hunderasse, Koordinaten des Seegebiets, Flagge des Schiffes, Urteilsentscheidung des des komandierenden Kapitäns, sowie wie sie die Sache...sorry das Tier versichert haben...Gepäckversicherung, Sammlerstück, Verbrauchsstück, oder ein Tier, was Sonderechte hat zb Blindenhund

Mmmh..was bekommt man..naja in jedem Fall nasse Füße waren ihre Schuhe versichert?