Darf das Finanzamt ohne eine Information meine Steuerklasse von 4 auf 1 ändern

2 Antworten

Klar, wegen der Trennung, aber Dir entsteht kein Schaden, denn der Abzug an Lohnsteuer ist bei 1 und bei 4 identisch.

Aber da die Tochter bei Dir lebt (nicht älter als 18, oder in Ausbildung), könntest Du die Steuerklasse 2 beanspruchen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Sowas von egal!

Egal welche Steuerklasse Du hast, zahlen tust Du immer das selbe!

Es geht bei der Steuerklasse lediglich darum, ob und wie viel Du vorab bezahlst und wie viel Du über die Steuererklärung zukück oder nachbezahlen musst!