Könnte man den alleinigen Erben rein theoretisch auch durch Enterben aller anderen Erben definieren?
4 Antworten
Das BGB verwendet den Begriff des alleinigen Erben zwar, benennt aber keinen Grund dazu, wie es zu dieser Erbenstellung gekommen ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1922.html
Was Du da benennst ist keine Definition, sondern eine der Möglichkeiten für eine Erbschaft an nur eine einzige Person.
Rein theoretisch könnte das alles Mögliche sein. Wenn ein Asteriod in die Erde rast und die ganze Menschheit bis auf ein Exemplar ausgelöscht wird, wäre der auch alleiniger Erbe. Mangels Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung könnte der aufgrund übergesetzlichen Notstands sogar berechtigt sein, sich selber einen Erbschein auszustellen. Da bekanntlich alle Menschen von Adam und Eva abstammen, wäre er alleiniger Erbe und Nutznießer eines Vermögens in vielfacher Billionenhöhe. Das Schönste daran wäre, dass keine Staat ihm davon durch Erbschaftsteuer etwas stehlen könnte.
Wiedr hat @Privatier59 den Nagel auf den Kopf getroffen.
Nur wäre Deine Version "ich enterbe alle Personen, die nach dem BGB gesethzliche Erben sind, mit Ausnahme von Ramona Schmitt" weitaus problematischer udn ggf. auch unsicher.
Es müsste klar sein, dass Ramona dann eine gesetzliche Erbin ist.
Sonst könnte es einen Prozess geben, ob nicht gemeinwar, dass Ramona Erbin wird, wenn sie gesetzliche Erbin wäre.
Also bei der Negativdefinitionen wäre ich immer vorsichtig.
Positiv ist einfacher.
Alles für Ramona Schmitt, geb. .......
ist klar und eindeutig.
ich glaube nicht, das das möglich ist.
Das währe eine Kombination aus Testament und rechtlicher Erbfolg. Hiermit enterbe ich meine Kinder, führt nicht automatisch dazu, das die Frau/Mann Alleinerb/in wird. Denn der Anteil der Kinder würde rein rechtlich nach Oben und zur Seite vererbt werden , also an die Eltern Ureltern und wenn dann nichts ist Geschwister und Tanten, Onkel.
Hiermit enterbe ich meine Frau/Mann sieht zwar im ersten Moment machbar aus, dieser Anteil würde dann an die Kinder gehen. Wobei dann zwischen gemeinsamen kindern und weiteren Kindern des Erblassers unterschieden werden müsste. Denn gemeinsame Kinder rücken ja anstelle des Ehegatten.
So ein Testament währe in meinen Augen anfechtbar, weil es nicht eindeutig ist.
(Pflichtteilsansprüche jetzt mal beiseite gelassen)
Es ist also einfacher, den Alleinerben Testamentarisch zu benennen anstatt alle Nichterben aufzuzählen.
Die Definition eines Alleinerben durch die Enterbung aller anderen Personen ist grundsätzlich möglich, jedoch sollten die gesetzlichen Regelungen und die möglichen Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden.
Eine Möglichkeit wäre zb durch ein sog Vertragstestament , so wurde das vor hunderten Jahren gemacht, damit etwaiige Güter irgendwann zurück zur Ursprungsfamilie zurück kam...
bei einem vetragstestament werden die Erbpersonen bzw die Person, im Bekanntenkreis wurden damals 5 jährige Kinder im Testament unter 1 eingetragen
naja ist eine Testamentsform die mir so bekannt ist.... weiß nicht was es sonst noch für Testamentsformen gibt wo das auch möglich ist