Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Gewinnermittlung, welches Finanzamt?

1 Antwort

Die EÜR gehört zur Feststellungserklärung beim Betriebsstättenfinanzamt. Warum bist Du der Meinung, dass Du dazu nicht verpflichtet seist?

Der Gewinn aus der EÜR gehört in die entsprechende Anlage (G, S oder L) der Einkommensteuererklärung in die Zeile "Gewinn lt. gesonderter Feststellung" mit Verweis auf das Betriebsstättenfinanzamt und die dortige Steuernummer, ohne Anlage EÜR.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Xrib682 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 09:22

Die EÜR habe ich der gesonderten Feststellung regulär angefügt. Doch als Einzelunternehmer ohne Mitunternehmer bin ich nach § 180 Abs. 1 Nr.2 Buchtabe a AO nicht dazu verpflichtet diese abzugeben.

Also muss ich die Einnahme ja nur in der Einkommenssteuererklärung erklären, Anlage S ggf EÜR.

Ich habe eine EÜR erstellt und diese in die EkSt importiert, trotzdem fragt das Wohnsitz Finanzamt, da wo ich die EkSt natürlich abgegeben habe, nach Gewinnermittlung und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Die EÜR wurde jedoch mit der EkSt in Anlage S übermittelt.

Alarm67  22.06.2025, 09:30
@Xrib682

Hast Du nur die EÜR in der EkSt eingetragen?

Oder hastcDu das so gemacht, wie es Eifelia beschrieben hat:

"mit Verweis auf das Betriebsstättenfinanzamt und die dortige Steuernummer"

Wenn nein, wundert mich gar nichts, denn Hellseher sind die dort im FA noch nicht!

Petz1900  22.06.2025, 09:52
@Xrib682

Nein, nach Buchstabe a sind Sie dazu nicht verpflichtet, das ist richtig.

Sie sind aber nach Buchstabe b dazu verpflichtet.

Xrib682 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 10:13
@Alarm67

EÜR mit Verweis auf das Betriebsstättenfinanzamt und der mir zugeteilten Steuernummer dort.

Xrib682 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 10:22
@Petz1900

Buchstabe b regelt doch genau die Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften, dies ist bei mir nicht der Fall.

Petz1900  22.06.2025, 10:27
@Xrib682

Sie sollten sich den Buchstaben b nochmal in Ruhe durchlesen, meine Empfehlung

Xrib682 
Beitragsersteller
 22.06.2025, 10:38
@Petz1900

Stimmt, danke für die Klarstellung, Hatte in Buchstabe a nachgelesen. Na dann hab ich ja alles richtig gemacht, mit der Abgabe. Aber wieso fragt das Wohnsitzfinanzamt trotzdem nach Gewinnermittlung und dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Eifelia  22.06.2025, 15:34
@Xrib682

Wenn Du nur in der Anlage G, S oder L den Gewinn tatsächlich in der richtigen Zeile eingetragen hast, verstehe ich das auch nicht. Wenn Du mit der ESt-Erklärung aber eine Anlage EÜR übermittelt hast - Deine Erklärungen dazu sind etwas unklar - ist das der Grund.

Sachbearbeiter anrufen und die Umstände aufklären wäre mein nächster Schritt.