Untermiete
Wie lange darf mein Besuch bleiben, ohne dass er als Unter Untermieter gewertet wird?
4 Antworten
Nach etwa sechs bis acht Wochen ununterbrochenen Aufenthalts kann der Besuch als Mitbewohner betrachtet werden, und dann ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich
Im Einzelfall kann die zulässige Besuchsdauer variieren, insbesondere wenn es sich um enge Verwandte wie Eltern oder Kinder handelt. Ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main Höchst besagt, dass eine normale Besuchsdauer nach drei Monaten überschritten ist (AZ: Hö 3 C 5170/94).
Wie sich der (andauernde) Besuch tatsächlich auf die Betriebskostenabrechnung auswirkt, hängt vom Umlageschlüssel (Verteilerschlüssel) ab, der im Mietvertrag für die Betriebskosten festgelegt wurde, in einer möglichen Ergänzung zum Mietvertrag vereinbart wurde oder sich aus gesetzlichen Vorschriften ergibt.
es ist nicht zwingend von erhöhten Betriebskosten auszugehen, einer badet jeden Tag, ein anderer duscht einmal die Woche zb
So wie @Alarm67 kommentiert hat ist es richtig.
Man muss nach spätestens 8 Wochen den Vermieter infomieren, damit der die Nebenkosten neu berechnen kann.
Genehmigung ist im Normalfall nicht nötig.
Ausnahmen könnten Überlastungen der Wohnung sein (2 Personen Besuch in einer 1-Zimmer-Wohnung als Beispiel. Oder eine effektive Untervermietung (Meldung als Wohnsitz und Name an der Tür.
Stand bei mir seinerzeit in der Hausordnung, in meinem Fall 6 Wochen - da also ggf. mal reinsehen!
6 Wochen
Die Zustimmung des Vermieters ist nicht unbeding zwingend erforderlich, spätestens nach 6-8 Wochen muss das dem Vermieter gemeldet werden, damit die Nebenkostenpauschale neu berechnet wird.