Wie wurden Versicherungsansprüche nach dem Untergang der Gustloff geregelt?
Viele Passagiere der Gustloff hatten privat Versicherungen. Wie gingen Versicherer 1945 mit Kriegsrisiken um? Gab es Unterschiede zur Behandlung anderer Schiffsverluste?
2 Antworten
Die Wilhelm Gustloff als Schiff, wurde der Reederei bestimmt nicht ersetzt. Die Versicherung würde die Reederei an das Kriegsministerium verwiesen haben, weil die das Schiff für Flüchtlinge und Truppen requiriert hatten.
Ob Lebensversicherungen für Opfer gezahlt haben/hätten zahlen müssen, wäre nach dem Einzelfall und der police zu prüfen.
Kein Problem, würde ich machen, aber ich kann nur abraten mir den Auftrag zu ertielen, denn selbst wenn ich zum Schluss komme, dass die Versicherung zahlen muss, wäre der Anspruch verjährt.
Restlos alle privaten Versicherungen haben einen Leistungsausschluß für Schäden welche durch Kriegsereignisse veruracht wurden.
Damit ist die Antwort klar:
Es brauchte nichts geregelt zu werden da keinerlei Ansprüche bestanden haben.