Alleinerziehend und ein Kind hat ausgelernt
Hallo, ich bin Alleinerziehend und meine älteste Tochter ist nun bald mit der Ausbildung fertig. Was ändert sich in meiner Steuerklasse wenn Sie weiterhin bei mir wohnt und was ändert sich wenn Sie zum Ausbildungsende aber auszieht ?
4 Antworten
Wenn Deine älteste Tochter mit der Ausbildung fast fertig ist, gehe ich davon aus, dass diese volljährig ist oder wird.
Soweit ich informiert bin, verlierst Du die Steuerklasse 2, sobald Deine volljährige Tochter mit in Deinem Haushalt lebt.
Kann sein, dass sich da mittlerweile was geändert hat, glaube aber eher nicht.
Guten Morgen,
zieht sie nach der Ausbildung aus, bleibt die Steuerklasse 2. Bleibt sie bei dir wohnen, kommst du in 1.
Du kannst dir die Differenz online ausrechnen. Mehr als 100 Euro sind's wohl kaum. Alles Gute
Ja, das ist erstaunlich wenig Unterschied. Bei einem Brutto von 3.000,-€ macht das tatsächlich 100,- monatlich aus.
Zusätzlich entfällt dann auch das Kindergeld. Das ist ja schon ein erheblicher Unterschied in den Einnahmen.
Glaub ich nicht.
An der Steuerklasse ändert sich überhaupt nichts da noch weitere Kinder vorhanden sind (..meine älteste Tochter..)
https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/steuerklasse-2/
Die Steuerklasse 2 ist für echt alleinerziehende Personen mit einem oder mehr Kindern bestimmt.
Um Anspruch auf die Steuerklasse 2 zu haben, müssen Sie die einzige volljährige Person im Haushalt sein.
Um Anspruch auf die Steuerklasse 2 zu haben, müssen Sie die einzige volljährige Person im Haushalt sein.
Nicht zwangsläufig.
Eine Ausnahme bilden volljährige Kinder, für die Ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Diese können bei Ihnen im Haushalt wohnen und dennoch gelten Sie als alleinerziehend. Das Gleiche gilt bei volljährigen Kindern, die ein freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, freiwilligen Wehrdienst oder eine befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer leisten.
Du schreibst: "..meine älteste Tochter.."
Wenn ich das richtig verstehe, dann wohnen noch weitere Kinder bei dir.
Also ist es für die Steuerklasse und einen befürchteten Wechsel irrelevant, ob "die älteste Tochter" auszieht oder nicht, da es ja noch jüngere Kinder gibt welche Einfluss auf die vorhandene Steuerklasse haben.
Siehe Paragraf 24b Abs.3 Satz 1 EStG? Oder einfach mal ein paar Drittquellen lesen?