Darf ich in der Einkommensteuer einen Betrag für die Heizungserneuerung einsetzen?
Hallo, darf ich in der Einkommensteuer einen Betrag für die Heizungserneuerung einsetzen, wenn die Anlage gefördert wurde?
Also ich hab meine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt. Nach Abzug der Förderung bleiben mir ca. 12.000 € an Kosten übrig. Darf ich den Betrag noch zu den haushaltsnahen Aufwendungen dazuzählen, oder ist das durch die Förderung ausgeschlossen?
3 Antworten
Sie erhalten 20 % der Arbeitskosten, aber höchstens 1.200 Euro im Jahr, als Steuerermäßigung.
Was geschehen wird ist klar: Bei öffentlicher Förderung wird regelmäßig die TIN des Antragstellers abgefragt und seinem Finanzamt eine Kontrollmitteilung geschrieben. Das fliegt also auf und wird zur Ablehnung des Ansatzes der haushaltsnahen Dienstleistungen führen. Was der Finanzbeamte sonst noch daraus macht steht dann in den Sternen. Zumindest wird der sich alle anderen Angaben in der Steuererklärung ganz genau anschauen.
Entweder nimmt man die Förderung in Anspruch oder man setzt es über die Steuererklärung ab.
Beides zusammen funktioniert nicht!
Nach § 35 a Abs.3 Einkommensteuergesetz können die Vergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen werden für Baumaßnahmen für die es eine steuerfreie öffentliche Förderung gibt:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Deshalb kannst Du die verbleibenden 12.000 Euro nicht mehr steuersparend einsetzen.
...auch mit der Förderung?