Darf ein angestellter Steuerberater auch einen Onlinehandel betreiben?

2 Antworten

Nein, Onlinehandel ist gewerblich und das darf ein StB lt. Steuerberatuzngsgesetz nur in seltenen Ausnahmen und mit Genehmigung durch die Steuerberaterkammer.

So eine Genehmigung kann man bekommen, wenn ein Mandant z. B. einen Interimsgeschäftsführer braucht, weil ein Krankheits- und Todesfall, oder sonstiger Notfall vorliegt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Er darf seinem AG keine Konkurenz machen, also keine Selbsständige Steuerberatung anbieten.

Macht er was Fachfremdes kann im der AG das erstmal nicht untersagen, solange er seine Arbeit nicht vernachlässigt.


firlefanz0815 
Beitragsersteller
 29.06.2025, 20:43

ich habe mal gelesen, dass es da wohl was gesetzliches gibt, dass steuerberater kein eigenes gewerbe haben dürfen. ist das wahr?

Andri123  29.06.2025, 22:40
@Eifelia

Welchen Hintergrund hat das denn? Mir fällt gar keine plausible Erklärung ein, warum ein Steuerberater nicht auch Waschmaschinen verkaufen sollte.

Eifelia  30.06.2025, 08:18
@Andri123

"Dem liegt die Annahme des Gesetzgebers zugrunde, dass eine gewerbliche Zweit- oder Nebentätigkeit im typischen Regelfall die verlässliche Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten des Steuerberaters im Sinne einer abstrakten Gefahr zu beeinträchtigen droht".

Gilt für Anwälte ja auch.

(www.rechtslupe.de)

Alarm67  30.06.2025, 10:41
@Eifelia

"Welchen Hintergrund hat das denn? Mir fällt gar keine plausible Erklärung ein, warum ein Steuerberater nicht auch Waschmaschinen verkaufen sollte."

Schon mal daran gedacht, dass ein Steuerberater aufgrund seines Berufes die Zahlen seiner Konkurrenz kennt und/oder ohne Probleme in Erfahrung bringt!

Dann kann der selbständige Steuerberater sein Wissen dazu nutzen, die Konkurrenz mit seinen Angeboten zu unterbieten!

Die Antwort richtet sich natürlich an Andri123 😁

Habe mich verklickt! 😱

berlina76  30.06.2025, 12:54
@Alarm67

Jetzt ergibt es auch für mich Sinn, warum er sich nicht nebenbei Selbständig machen kann. Er steht nicht nur in Konkurrenz zu seinem AG sondern auch ggf in Konkurrenz zu den Kunden der Kanzlei.

Er müsste in dem Fall wahrscheinlich nachweisen, das er zu keinem Kunden einen Konkurrenz aufbaut. Was aus Datenschutztechnischen Gründen schon nicht möglich ist.