Wenn eine Zugfahrt mit Hund in ein Gewässer entgleist und der 19 Jahre alte Mischling dabei nur mit Lungenriss und komplexen Hüft- und Beckenbruch überlebt?
und für eine insgesamt mittlere fünfstellige Summe mehrfach operiert werden muss, müsste dann der Bahnbetreiber der für das Zugunglück wegen unzureichender Wartung der Gleisanlage verantwortlich ist trotzdem die OP Kosten des Hundes tragen, obwohl diese ein Vielfaches seines Zeitwertes betragen?
2 Antworten
Wo spielt sich das denn ab? In Afghanistan, in Pakistan oder irgendeinem anderen Stan?
In Deutschland gibt es Wartungspläne für alles und jedes, auch für Bahnanlagen.
Aaaaaber: Das ist im Prinzip egal. Ganz düster kann ich mich daran erinnern, dass die Bahn eine Gefährdungshaftung trifft, genauso wie den Autofahrer im übrigen. Es kommt somit auf Verschulden nicht an.
Wenn ich nicht so träge wäre würde ich mal danach googlen, ob bei Haustieren und ihrer Behandlung dieselben Grundsätze gelten wie bei anderen Sachen.
Stichwort ist da der wirtschaftliche Totalschaden. Mehr als den Zeitwert der Sache gibt es nicht. Das wäre das Todesurteil für Wauzi oder der Ruin für Wauzis Herrchen.
Naja für das Herrchen ist es in jedem Fall ein Ruin...Hunde verursachen bei durchschnittlichem Alter ( 15 Jahre wurde mal errechnet) kosten von ca 19000 euronen...Futter, Versicherung, etcetc) , bei Katzen ca 9000 euronen...der Betrag ist eindeutig nicht angemessen...
Vielleicht sollte man bei einer Sache es über eine Sach und Gepäckversicherung probieren als Sammlerstück
Naja, ich wage zu bezweifeln, daß das Tier den gerichtlichen Prozeßausgang jemals noch erlebt, geschweige denn von einer OP