Wie kann eine Frist zur Übermittlung eines Fragebogen an den MD verlängert werden, sodass keine finanziellen Einbußen entstehen?


26.05.2025, 12:06

Nachtrag

War vorhin bei ihrer HA-Praxisgemeinschaft.

Ein Brief von der KK bzw. MD ist dort noch nicht angekommen.

Seltsam ... ich dachte, die KK schreibt gerade im Fall eines MD Gutachtens immer den Arzt und den Patienten an. (?!?)

A) Es wird ein arztl. Attest für mein Tante aufgesetzt. Dies geht dann an den MD.

In dem so etwas wie ... "Selbstständige Beantwortung aufgrund der schweren Erkrankung ist nicht möglich. Es wird um ein Fristverlängerung bis 27.06.2025 gebeten, da Patientin nicht alleine in der Lage ist, die Anfrage zeitnah zu beantworten."

B) Nur ... nun sind sich die Ärzte uneinig, ob sie die Betreuung

direkt mit anführen möchten/sollen oder

• falls meine Tante bzw. ich mit ihr nicht bis zum 27.06. schaffen sollte, den Bogen auszufüllen und es wurde noch kein Betreuuer festgelegt, dass dann aufgrunddessen die Anregung zur Betreuung mitgeteilt wird.

C) Ein Klinikaufenthalt steht zudem auch an. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Sie soll mit einer Einweisung sich dort vorstellen. Werde sie dann begleiten. Ich denke mal, dabei bzw. danach erhält sie dann den genauen Zeitpunkt wann der Aufenthalt dort startet.

Mir fällt gerade auf, inwieweit dies in einem Attest für meine Tante mit erfasst wird, weiss ich gar nicht.

Gefühlt würde ich sagen B) Betreuung und C) Klinikaufenthalt wären doch eher was für eine Beantwortung einer Anfrage an die Ärzte.

Als Patientin würde sie sich ja erstmal nur um eine Fristverlängerung kümmern (, in der Hoffnung wir bekommen dies bis zum 27.06. hin).

► Was meint ihr ? Wie seht ihr dies ?

Soll ich, wenn die Ärzte die Punkte BETREUUNG und geplanter KLINIKAUFENTHALT nicht in dem Attest für meine Tante mit aufführen, eigenständig diese Infos dann spätesten mit dem ausgefüllten Fragebogen dem MD mitteilen ??

Oder führt grundsätzlich nur ein Arzt diese 2 PUNKTE mit an, wenn er die Anfrage bzw. den Fragebogen vom der KK bzw. für den MD erhält ???

3 Antworten

Teile denen schriftlich mit, dass Deine Tante nicht mehr in der Lage ist, diesen Bogen auszufüllen.

Ebenfalls solltest Du denen mitteilen, dass zur Zeit der Prozess zur Bestimmung eines gesetzlichen Betreuers läuft.

Abschließend würde ich noch schreiben, dass Du nicht in der Lage bist, das auszufüllen, Du damit überfordert bist und gleichzeitig für Deine Tante eine Fristverlängerung beantragen.

Irgendwas zu verheimlichen und unnötig zu verschieben/rauszuzögern ist nicht zielführend.

Eine Fristverlängerung könnt Ihr ja beantragen. So schnell wird es aber keinen Betreuer geben, selbst wenn es schnell geht, dauert es Monate.

So eine Prüfung durch den MdK kann ja in zwei Richtungen gehen: 1. Patient ist arbeitsfähig. 2. Patient ist erwerbsgemindert.

Hier klingt es ja eher nach 2., und da nach 78 Wochen Krankschreibung (72 Wochen Krankengeld) tatsächlich ausgesteuert wird, wäre es vielleicht langsam mal an der Zeit, EM-Rente zu beantragen.

Die KV würde bei 2. verbindlich zu einem Rehaantrag auffordern, der in einen Rentenantrag umgedeutet werden kann. Bis zum Ende dieser 18 Monate hätte man dann vielleicht sogar schon einen Rentenbescheid. Das Krankengeld läuft ja weiter, die KV bekommt dann eine Erstattung von der RV.

Also, was ist so schlimm daran, diesen Fragebogen auszufüllen? Was ist denn ihre Zielrichtung?

Ob dieser Fragebogen überhaupt ausgefüllt werden muss, wäre noch eine andere Frage. Aber letztendlich wird man nicht viel verschieben oder verhindern können.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiQs8zL0sCNAxULwQIHHcgJG7gQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.vzhh.de%2Fthemen%2Fgesundheit-patientenschutz%2Fkrankenversicherung%2Fkrankengeld-viele-fragen-ihrer-kasse-muessen-sie-nicht-beantworten&usg=AOvVaw0fMeuv-huSVYsmUW-iarv5&opi=89978449


Lexx2 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 13:16

Ziel eigentlich wieder arbeitsfähig werden. Mind. 4 o. 5 o. 6 Stunden arbeiten können und wieder eigenständig Geld verdienen.

Derzeit eher Tendenz zu 2. Aber erstmal abwarten wie es nach dem KH-Aufenthalt aussieht.

Ich glaub´ 72 Wo. KG ist etwa Ende Oktober/Anfang November.

Reha- in Rentenantrag umdeuten hört sich nicht gut an.

Hab´ gerade einen Hänger ....

► Woher kommen bzw. wofür sind die 18 Wochen ?

Fragebogen etc. kann sie aufgrd. ihrer Handicaps nicht ausfüllen.

Ausfüllen des Fragebogen verhindern, nee das nicht. Eher die Frist, wenn möglich, was verschieben, wäre klasse.

Denke mal, den Fragebogen auszufüllen und an den MD zu senden ist wichtig. Ich glaube, sie würde sonst nicht ihrer "Mitwirkungspflicht" nachkommen.

Andri123  26.05.2025, 15:27
@Lexx2

78 Wochen AU gesamt, davon i.d.R. 6 Wochen Lohnfortzahlung und anschließend restliche 72 Wochen KG. Von 18 Wochen hab ich nichts geschrieben.

Wenn sie eine Reha machen will und nicht als reha-unfähig eingestuft wird, wird da auch nichts umgedeutet. Und vielleicht wäre eine befristete (Teil-) Erwerbsminderungsrente plus ein kleiner Nebenjob ja auch gut für sie.

Andri123  26.05.2025, 15:38
@Andri123

78 Wochen sind ungefähr 18 Monate. Also eineinhalb Jahre nach Erstkrankschreibung ist Schluss mit KG. Man wird aber 3 Monate vorher von der KV angeschrieben.

Lexx2 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 21:36
@Andri123

Sorry, vor lauter Müdigkeit "Wochen" statt "Monate" geschrieben.

Ich muss mal ihre Sachen durchstöbern wg Höhe EU-Rente.

Befürchte derzeit ist sie reha-unfähig.

Vorgesehen ist noch ein Krankenhausaufenthalt. Mal schauen wie es dann bei ihr ausschaut. Hoffentlich besser bzw. so gut, dass sie notfalls eine Reha antreten kann.

Zunächst mal eingangs der Hinweis, dass ich Erfahrungen im Umgang mit dem MDK habe weil meine in 2022 verstorbene Mutter in 2016 Pflegefall geworden war und Leistungen aus der Pflegekasse haben wollte.

Der Kontakt fing recht unerfreulich an dadurch, dass der Prüfer des MDK meine Mutter bei einem Krankenhausaufenthalt überraschte ohne daß Angehörige davon informiert waren. In der Anfangszeit hatte meine Mutter noch gut geschafft, ihre Probleme zu vertuschen. Der Antrag wurde abgelehnt. Dagegen hatte ich Widerspruch eingelegt. Obwohl ich von meiner Ausbildung her Volljurist bin war das Sozialrecht für mich noch ein unbekanntes Wesen. Hat aber geklappt. Es gab einen neuen Termin mit dem MDK, diesmal unter Anwesenheit beider Söhne meiner Mutter und danach wurde eine Pflegestufe anerkannt.

Bei Deiner Patentante geht es nun um die Ermittlung der Arbeitsfähigkeit.

Offengestanden finde ich es keine gute Idee, der KK wesentliche Dinge vorzuenthalten wie die Beantragung einer gerichtlichen Betreuung. Darüber wird doch sicherlich der Hausarzt informiert sein weil er dazu eine Stellungnahme abgeben muß. Der Arzt wiederum ist der KK zur Auskunft verpflichtet.

Um auf Deine konkrete Frage einzugehen:

Stell Fristverlängerungsantrag. Laß Dir dazu eine der üblichen Begründungen einfallen wie etwa berufliche Überlastung oder eine akute Erkrankung Deinerseits.

Wenn Du mit dem Ausfüllen des Fragebogens überfordert bist bringt Dich das keinen Schritt weiter, denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Meine Empfehlungen ist, eine Beratung aufzusuchen. Der VdK bietet eine solche, aber nur für Mitglieder:

https://www.vdk.de/mitgliedschaft/

Es gibt außerdem noch andere Beratungsmöglchkeiten. Einfach danach googlen.

Allerdings wären auch 2 bis 3 Wochen Verlängerung dafür verdammt knapp. Die Sache muß sofort angegangen werden.

Und noch einmal zur gerichtlichen Betreuung. Ich weiß nicht, wie die Auslastung bei dem für Deine Patentante zuständigen Amtsgericht aussieht. Hier beim AG Köln werden selbst Eilanträge in einer solchen Sache erst nach 6 Monaten abschließend entschieden.