Steuererklärung Verrechnung erwünscht - Handeln?

1 Antwort

Von Experte wfwbinder bestätigt

Das wird mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht klappen (es sei denn, Dein FA speziell oder FÄ allgemein heutzutage sind besser organisiert als die hiesigen :-), ich habe das schon lange nicht mehr gemacht), da die Umsatzsteuer i. d. R. vor der Einkommensteuer festgesetzt wird, es also zu dem Zeitpunkt noch keine zum Soll gestellte Einkommensteuerschuld gibt.

Du müsstest einen Antrag auf zinslose Verrechnungsstundung stellen, der ist formlos - ob Du das Briefwechsel oder über Elster machst, kannst Du Dir aussuchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

flunger96 
Beitragsersteller
 16.06.2025, 14:07

Hm okay da es keine hohe Summe ist werde ich wohl einfach überweisen. Wieso gibt es dann in der Steuersoftware überhaupt das Häkchen zu setzen?