Zählt ein Coaching-Vertrag über €12.000 als 'Sonderausgabe', wenn der Guru verspricht, mich zum Millionär zu machen?
Mein "Wealth-Coach" bot ein Premium-Paket (€12.000) an: "In 12 Monaten zur ersten Million". Nach 18 Monaten habe ich €12.000 weniger und arbeite im Callcenter. Kann ich die Kosten als "vorweggenommene Werbungskosten" absetzen, da ich durch das Scheitern nun weiß, wie man NICHT reich wird? §12 EStG erkennt "berufliche Weiterbildung" an – aber gilt das auch für esoterische Reichtumsversprechen? Der Coach behauptet steuerlich: "Erfolg ist garantiert, also Betriebsausgabe!"
2 Antworten
Ein Coaching à la „Werde Millionär in 12 Monaten“ fällt aus Sicht des Finanzamts unter private Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) selbst wenns irgendwie beruflich motiviert klingt. Solche Seminare ohne konkreten Berufsbezug oder fachliche Qualifikation gelten als nicht abzugsfähig. Der "Guru-Sprech“ mit "Garantiertem Erfolg“ macht’s eher schlimmer als besser.
Nur echte berufliche Weiterbildungen, die klar auf deinen aktuellen oder angestrebten Job ausgerichtet sind, sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Hier: eher Lebensberatung mit Goldglitter. Also: Keine Chance. Eher Lehrgeld.
Frag Deinen Sachbearbeiter im Finanzamt, der wird Dir Deine Frage sicher gerne kompetent beantworten. Dann hast Du auch gleich Rechtssicherheit. Viel Erfolg.