Zählt ein Coaching-Vertrag über €12.000 als 'Sonderausgabe', wenn der Guru verspricht, mich zum Millionär zu machen?

2 Antworten

Ein Coaching à la „Werde Millionär in 12 Monaten“ fällt aus Sicht des Finanzamts unter private Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) selbst wenns irgendwie beruflich motiviert klingt. Solche Seminare ohne konkreten Berufsbezug oder fachliche Qualifikation gelten als nicht abzugsfähig. Der "Guru-Sprech“ mit "Garantiertem Erfolg“ macht’s eher schlimmer als besser.

Nur echte berufliche Weiterbildungen, die klar auf deinen aktuellen oder angestrebten Job ausgerichtet sind, sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Hier: eher Lebensberatung mit Goldglitter. Also: Keine Chance. Eher Lehrgeld.

Frag Deinen Sachbearbeiter im Finanzamt, der wird Dir Deine Frage sicher gerne kompetent beantworten. Dann hast Du auch gleich Rechtssicherheit. Viel Erfolg.