Wann wird die Vorabpauschale für 2023 berechnet und in der Steuererklärung angegeben?
Guten Abend,
ich habe einige thesaurierende ETFs bei Degiro und muss die Vorabpauschale selbst berechnen, da es ein ausländischer Broker ist.
Meine ETFs haben ihren Wert zwischen Januar 2023 und Dezember 2023 gesteigert und der Basiszins liegt 2023 bei 2,55%.
Wann soll ich die Vorabpauschale für den Wertzuwachs für 2023 berechnen und deklarieren?
Mein Steuerberater sagte letztes Jahr, als wir die Steuererklärung für 2023 einreichten, dass wir nichts berechnen und deklarieren müssen, weil die Regierung hat verfügt, die Vorabpauschale 2023 auszusetzen.
Jetzt bin ich sehr verwirrt. Was ist mit dem Wertzuwachs der ETFs im Jahr 2023 passiert? Vielleicht verstehe ich nicht, wie das funktioniert.
Vielen Dank!
1 Antwort
Hast Du den Steuerberater vielleicht falsch verstanden?
Die Vorabpauschale ist niemals ausgesetzt worden. Die wurde in 2022 (!) nur nicht erhoben weil der Basiszins unter 0 war:
https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente-finanzen/geldanlage-was-ist-die-vorabpauschale
Das hat sich dann 2023 aber wieder geändert. Für 2023 fällt die Vorabpauschale an.
Ich habe selber ein Konto im Ausland. Allerdings nicht bei Degiro, sondern einer richtigen Bank. Die versorgt mich, gegen Gebühr, mit einer umfangreichen Steuerübersicht die so detailliert ist, dass mein Finanzamt dagegen noch nie was zu beanstanden wußte. Ich brauche die Zusammenfassung nur noch in die Steuerformulare zu übertragen. Die mir berechnete Gebühr liegt unter dem, was ich einem Steuerberater zahlen müßte.
Dir bleibt verbleibt vermutlich nichts anderes als eben jenen Steuerberater zu beauftragen.
Die Vorabpauschale ist im Januar des Folgejahres zu versteuern. Mit anderen Worten bei Dir die für 2023 erst in 2024.
Der Steuerberater ist bereits beauftragt, ich bezweifle nur, dass wir meine Steuern letztes Jahr korrekt ausgefüllt haben.
Er sagte, die Regierung habe beschlossen, die Vorschusspauschale 2023 auszusetzen. Aber das ist eindeutig nicht wahr.
Deshalb frage ich: Diese Wertsteigerung im Jahr 2023, wann sollte sie berechnet und erklärt werden, in diesem Jahr (in der Steuererklärung 2024) oder sollte ich das bereits getan haben?
Vielen Dank.