Urlaubsanspruch bei Teilzeit und Kündigung berechnen?
Hallo liebe Experten,
ich bräuchte bitte eure Hilfe bei der Berechnung eines Urlaubsanspruchs bei Teilzeit und Kündigung.
Angenommen es wurden vertraglich 25 Std. die Woche vereinbart. Unter Abschnitt Urlaub steht: 24 Werktage oder 25 Arbeitstage. 6-Tage-Woche.
Wie muss man in so einem Fall den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung berechnen?
20 Arbeitstage geteilt durch 12 Monate und mal abgearbeitete volle Monate im laufenden Jahr (z.B. 4 Monate)? Ist das richtig?
Bei dieser Formel hätte man dann 6,6 Urlaubstage rausbekommen.
Die Hauptfrage wäre aber: wie werden diese 6 Urlaubstage vertraglich richtig angewendet?
In meinem Beispiel sind im Vertrag 25 Stunden pro Woche vereinbart worden. 25 Stunden sind etwa 3 Arbeitstage pro Woche. Es bleiben noch 3 Tage (da 6-Tage-Woche) die sowieso freie Tage sind. Bedeutet es, dass man nur auf die tatsächlichen Arbeitstage den Urlaubsanspruch anwenden darf und nicht auf die volle Woche? Bei errechneten 6 Urlaubstagen müsste man dann in so einem Fall zwei Wochen Urlaub bekommen, verstehe ich das richtig?
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten!
LG
3 Antworten
Da gibt es im Internet diverse Rechner.
Einfach die Suchmaschine deines Vertrauens aufrufen, als Suchbegriff "Urlaubsanspruch bei Teilzeit und Kündigung berechnen" und du bekommst mehrere Treffer zur Auswahl agezeigt.
Suchst du ein oder mehrere aus, gibst die Informationen ein und - tada - haste sofort das Ergebnis, das du ggfs. auch vorlegen kannst!
Klar, für freie Tage brauchst Du natürlich kein Urlaub einreichen.
Ohne jetzt die Urlaubstage nachgerechnet zu haben, aber das von dir genannte Beispiel ist richtig.
Theoretisch kann man Ihre Frage schlecht nachrechnen, da 3 Unbekannte offen sind, daher nicht errechenbar sind
- Sie müssen erst auf Vollzeit umrechnen
- niemand weiß, zu wann die Kündigung erfolgt bzw erfolgt ist, es wird bei bis Juni Kündigung anders gerechnet, als bei Kündigung nach 1 Juni
- sie erwähnen nicht, ob sie schon Urlaub genommen haben in diesem Jahr
Ohne diese Unbekannten ist meiner meinung nach nicht konkret berechenbar
daher kann man ihre Rechnung nicht auf Vollständigkeit errechnen
Entweder sie vervollständigen diese Angaben oder sie wenden sich an eine Gewerkschaft bzw wenn ihnen AG seitig gekündigt wurde, wenden sie sich an ihre Rechtsvertretung
ansonsten könnte man nachrechnen, ist so aber nicht möglich
da haben sie Recht, immer wenn über ipad schreibe von unterwegs, springt die Auto Korrektur an, es muß bis Juli bzw ab Juli heißen...danke für ihren Kommentar
- Kündigung im 1. Halbjahr:
- Der Urlaubsanspruch wird anteilig für die Monate, die bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbleiben, berechnet. Dazu wird der volle Urlaubsanspruch durch 12 Monate geteilt und mit der Anzahl der verbleibenden Monate multipliziert.
Kündigung im 2. Halbjahr:
Bei einer Kündigung ab dem 1. Juli haben Sie vollen Urlaubsanspruch, egal wie lange Sie im Unternehmen sind.
Punkt 2 ist falsch!
Es muss Juli heißen, bitte korrigieren!