Bausparvertrag - Nachzahlung Regelsparbeitrag möglich?

1 Antwort

Nein, das wird sie als Sonderzahlung werten.

Für dieses Jahr (2018) muss Du jederzeit bis auf den Jahreswert aufstocken können. Das würde ich an Deiner Stelle auch machen.

Die Möglichkeiten zu Sonderzahlungen stehen üblicherweise in den ABBs. Da Du schreibst: "...WIRD die Bausparkasse Sonderzahlungen zurückweisen", scheinst Du Dich schon mit den ABBs befasst zu haben.

Ich schlage Dir vor, nachdem Du für dieses Jahr voll aufgestockt hast, anfang 2019 eine "Nachzahlung für 2017" zu überweisen. Schreibe es so in den Verwendungszweck der Überweisung. Im schlimmsten Fall verweigert die Bausparkasse die Annahme des Geldes und Du bekommst es zurück.

Viel Glück b