Was tun wenn die Änderungen der Rangfolge vom Vorkaufsberechtigten nicht unterschrieben wird?
Guten Abend,
Ich bin zur Zeit in einer ziemlich unklaren Situation.
Meine Mutter besitzt ein großes Grundstück, einen Teil davon haben wir vermessen lassen und wird gerade auf mich überschrieben (Schenkung). Der Bau für das Haus soll auch sehr bald beginnen. Bei der Bank Bürge ich mit Grundstück und Haus.
Beim Notar hat sich herausgestellt das meine Mutter vor einigen Jahren mit ihrem damaligen Lebensgefährten (der das Nachbar Grundstück besitzt) ein dingliches vorkaufsrecht für eine teilfläche vereinbart hat und dies ist auch im Grundbuch eingetragen. Es ist eine relativ kleine Fläche auf meinem Grundstück. Die Bank will das die Rangfolge des Vorkaufsrecht geändert wird zur Kredit Freigabe. Leider möchte der Nachbar diese nicht unterschrieben.
Was kann ich jetzt tun? Ändert sich bei dem vorkaufsrecht etwas da es eine Schenkung ist?
Ohne Kredit muss ich den Bau vorerst absagen. Oder kann ich hoffen das die Bank ihn doch freigibt.
3 Antworten
Die Schenkung löst lediglich das Vorkaufsrecht nicht aus, aber im Grundbuch bleibt es erhalten.
Hier ist ein Gespräch mit der Bank erforderlich.
Standardvorgabe ist immer der Rangrücktritt. Aber das ist eben nicht in allen Fällen möglich, und dafür findet die Bank auch eine Lösung.
Da es sich nach Angabe um eine relativ kleine Fläche handelt kann es sein, dass die Bank hier eine rechnerische Wertminderung kalkuliert und den vorherigen Beleihungswert nach unten korrigiert.
Und dann kommte es eben darauf an, ob die Finanzierung so wie gewünscht noch möglich ist, es kann erhöhte Konditionen geben oder aber für einen Kreditteil sind weitere Sicherheiten zu stellen.
Aber das ist eben im Ermessen der Bank.
Vielen Dank für die schnellen Infos.
Mittlerweile steht der Rohbau und die Bank hat glücklicherweise auf das Vorkaufsrecht verzichtet.
Um das Ergebnis vorweg zu nehmen:
Was bringt es Dir, wenn Du Anspruch auf Zustimmung der Rangfolge hast, diesen aber mangels freiwilliger Zustimmung gerichtlich durchsetzen müßtest? Je nach Arbeitsbelastung des Gerichts und Zahl der möglichen Instanzen hättest Du dann das Urteil in 2, 5 oder gar 10 Jahren vorliegen. Bis dahin sind Dir Zinsen und Baukosten längst davon gelaufen.
Was die Verpflichtung zum Rangrücktritt betrifft, so kann man feststellen, daß Schenkungen durchaus unter bestimmten Umständen widerrufen werden können. Mangels jeglicher Angaben dazu ist hier niemandem möglich zu beurteilen, ob diese Umstände vorliegen könnten.
Realistisch bleiben eigentlich nur 2 Möglichkeiten um die Situation schnell zu bereinigen:
Entweder suchst Du Dir eine andere Bank für den Kredit oder versuchst die jetzige Bank durch Gestellung zusätzlicher Sicherheiten zu überzeugen doch noch einen Kredit zu geben.
Oder aber, Du bietest dem Nachbarn Geld für den Rangrücktritt. Das wirkt meistens.
Du wirst ja kaum der Bank ihre Konditionen zur Kreditvergabe diktieren können. Evtl. würde das Vorkaufsrecht eine Zwangsverwertung erschweren, falls der Kredit nicht bedient werden kann.
Da könnte helfen: Erhöhung der Sicherheiten, Teilung des Grundstücks, andere Bank. Als Laie geantwortet.