Kann ich eine Verlustbescheinigung nachträglich einreichen?

1 Antwort

Nach aktueller Rechtslage verjähren die Verluste nicht, d.h. Verluste aus 2012 werden vorgetragen. Diese müssen nicht in 2013-2017 verrechnet werden, sondern können natürlich auch in 2018 erst genutzt werden.

Vorteil einer frühzeitigen Einreichung ist die Feststellung des Verlustvortrags, d.h. das Finanzamt bescheinigt Dir die Anerkennung der entsprechenden Verluste und trägt diese in die Folgejahre vor.

Die Grundlage dafür sind §20 Abs. 6 EStG und §43a Abs. 3 Satz 4 EStG bzw. zum Verlustvortrag die §10d Abs. 2 und 4 EStG.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung