Steuernummer als Honorarkraft beantragen?
Hallo, ich hoffe jemand kann Licht ins Dunkel bringen, denn ich habe zwei unterschiedliche Aussagen von meinem Finanzamt erhalten:
Ich befinde mich noch in Elternzeit und habe ein Jobangebot für eine Stelle als Honorarkraft. Es handelt sich um eine Befristung von 3 Monaten. In der Woche ca 9 - 10 Std.
Los geht es ab Mitte Sept. - Mitte Dezember 2018. Ich soll also Rechnungen schreiben. Also ging ich zum zuständigen Finanzamt um den Sachverhalt zu klären, was ich hierfür benötige oder beantragen muss.
Aussage 1 des Fimanzamt: die Beantragung einer Steuernummer für eine Selbständigkeit ist vorerst nicht nötig, da ich mit dem Stundensatz von 11 Euro nicht über die Pauschale von 2.400 Euro im Jahr 2018 komme. Einfach die private Steuernummer nutzen und in der Einkommensteuererklärung die Selbständigkeit mit angeben. Abzüge seien nicht zu erwarten. Sollte die Tätigkeit auf Honorarbasis in 2019 weitergeführt werden, Steuernummer beantragen.
Aussage 2: Sofort die Selbstständigkeit anmelden und somit eine gesonderte Steuernummer nutzen und eine gesonderte Steuererklärung abgeben. Pauschale hin oder her.
Ich habe den Antrag für die Steuernummer nun zuhause liegen und bin mir unschlüssig was ich tun soll.
Da geht man schon extra zum Amt und weiß dennoch nicht was man tun soll.
Danke und Gruß
Susanne
2 Antworten
Es könnte auch darin liegen, das über der Tür "Finanzamt" stand und nicht "Steuerberatung."
Der Witz dabei ist, dass beide Aussagen zu einem befriedigenden Ergebnis führen.
Du kannst einfach nur Deine Belege sammeln, dann bei Erstellung der Einkommensteuererklärung eine Anlage "EÜR" ausfüllen und das Ergebnis über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung einbringen.
Damit wäre den einkommensteuerlichen Pflichten genüge getan.
Bezüglich der Umsatzsteuer müsste man wissen, welche Einnahmen Du erwartest. Wenn ich die Zahlen aus der Frage nehme sind es 13 Wochen a 10 Stunden, á 11, Euro, also ca. 1400,- Euro.
Damit wärst Du Kleinunternehmer. Umsatzsteuer wird nicht erhoben, bei der Umsatzsteuererklärung ist nur die Seite 1 auszufüllen. Persönliche Angaben und 2 Zahlen.
Du hättest aber die Wahl auch die Regelbesteuerung zu beantragen. Dazu müsste man wissen, ob Du für ein Unternehmen, oder einen Verein/Bildungsträger tätig wirst und ob Du Investitionen planst, wie z. B. Computer usw.
Eine extra Steuernummer bekäme die Person nur in folgenden Fällen:
- Es handelt sich um die Ehefrau eines zusammenveranlagen Ehepaares und es geht um die Umsatzsteuer.
- Die Person übt ihr Gewerbe oder freie Tätigkeit im Einflussbereich eines anderen Finanzamt aus als in dem, das für die Einkommensbesteuerung zuständig ist UND es handelt sich nicht um die Städte Berlin, Hamburg, Bremen, München, Köln usw.
Weitere Möglichkeiten für die Erteilung einer weiteren Steuernummer fallen mir nicht ein.
Da sie von "Antrag für die Steuernummer" spricht - Ausländer können diesen stellen.
Perfektes Fachchinesisch muss man nicht immer erwarten.
Hier habe ich mich an dem konkreten Fall entlanggehangelt und komme da weiterhin nur auf die beiden Möglichkeiten. Mir ist schon klar, dass es auch noch eine Reihe anderer Gründe für die vergabe einer Steuernummer gibt, die dann aber hier nicht zutreffen.
Und wenn die Fragestellerin in Elternzeit ist, ist eher nicht von eine Ausländerin auszugehen. Wobei ich "Ausländer" hier als "nicht in Deutschland" oder "erst kurz in Deutschland lebend" interpretiere.
Gleichwohl würde ich anstelle der Fragestellerin für eine zu erwartende Honorareinnahme von ca. 1400,-€ keinen Steuerberater aufsuchen.
Dafür allein sicherlich nicht. Ich würde jedoch, wenn mich jemand mit solch einer Frage aufsucht, auch kein Honorar berechnen und ich würde das Mandat ablehnen. Nicht jedoch ohne noch einen Rat erteilt zu haben, siehe hierzu auch die Antwort von wfwbinder.
Zur Steuernummervergabe habe ich mich auch als Kommentator unter wfwbinder geäußert.
Also in unserem Finanzamt gibt es ein extra BürgerserviceBüro. Da sitzen Leute, die sich ausschließlich um Fragen von "normalen Menschen" kümmern, die sich eben nicht im Steuerrecht perfekt auskennen.
Davon habe ich auch schon gehört. Es gibt aber klare Anweisungen, welche Art Fragen beantwortet werden dürfen/können und welche nicht.
Ein JA gibt es immer dann, wenn es beipielsweise um die Formulare geht oder gern auch um die Vergabe der Steuernummer (im Ausgangsfall wurde ja der Sachverhalt an sich besprochen, und das ist nicht zulässig). Oder welches Finanzamt zuständig ist. Oder woher man irgendwelche Bescheinigungen bekommt und welche man haben muss.
Ein NEIN gibt es immer dann, wenn der Fall inhaltlich besprochen werden soll.
Dass sich da nicht alle dran halten, ist klar, aber dann muss man diese Äußerungen auch als private Meinungsäußerung auffassen und nicht als geplante Vorgehensweise bei der Veranlagung. Ein "aber der Herr Müller hat doch gesagt" rettet einen dann nicht.
Es wäre ein Bildungsträger. Und nein, keine weiteren Investitionen. Ich würde den Schreibjob 3 Monate machen und das wars.