Regelmäßige Zahlungen von Großeltern an Enkel - greift der Fiskus ab?

2 Antworten

Für fachkundigen Rat fehlen Details: Zahlungshöhe von Großeltern an Eltern und von Eltern an Kind. Was steht jeweils auf der Überweisung als Verwendungszweck?

Von Oma 50 Euro je Kind (2), Verwendungszweck: Zuwendung und der Name

Vom Opa 250, davon sind 50 für jedes Kind, Verwendungszweck: Spende, 50 Euro auch für Name..und ...Name

Wir zahlen jedem Kind monatlich 100 Euro mit Verwendungszweck "Zuwendung Opa/Oma" und auf die TG-Konten 50 bzw. 30 Euro mit Verwendungszweck "Taschengeld"

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@3lux1

Danke für die Beträge. Bei deren momentanen Höhe ist schenkungssteuerlich noch nichts kritisch. Siehe die Antwort von wfwbinder.

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Ich sehe nach den geschilderten Daten kein Problem, denn die Großeltern können jedem Enkel jeder 100.000, in 10 Jahren schenken. Da reichen diese Beträge nicht ran.

Aber wenn für die Kinder Sparkonten eingerichtet sind, warum überweisen die Großeltern nicht direkt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank. Direkt geht nicht - Richtlinie der Bank. Einzahlungen nur vom Referenzkonto.

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@3lux1

Das klingt nach einem Tagesgeldkonto. Gilt das mit dem Referenzkonto nicht nur für Auszahlungen?

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@Lobberlaender

Ich hatte doch schon gefrragt und diese Antwort bekommen. Also soll er machen, wie er es für richtig hält.

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Nicht € 200.000?

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@wfwbinder

Danke für die Richtigstellung. Da dürfen die Großeltern also ruhig noch mehr ihren Enkeln schenken.

Allerdings ist das aktuelle Vermögen der Enkel bei der späteren Berechnung von BAföG-Leistungen anrechenbar, soweit es € 7.500 übersteigt.

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@wfwbinder

Ob die geplante Vorsorge ausreichend ist, wird der Enkel erst im Bedarfsfall feststellen.

Möglicherweise denkt der volljährig gewordene Enkel zunächst eher an die Anschaffung eines tollen Autos als an die kommenden Ausbildungs-/Studienkosten. Aber zu dem Zeitpunkt gelten sicherlich noch ganz andere Parameter für BAföG o.ä.

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