Geld geliehen - Partner verstorben -Finanamz will Erbschaftssteuer?

2 Antworten

Kernfrage ist, ob es sich um eine Darlehensrückzahlung (keine Erbschaftssteuer) oder eine Erbschaft (Erbschaftsteuer) handelt.

Es wird schwierig sein, den Zusammenhang der geliehenen 50.000 € mit den jetzt umgeschriebenen Sparbüchern herzustellen, auch wenn es Zeugen und einen Überweisungsbeleg gibt.

Sinnvoller wäre es, die Erbschaft (Sparbücher) auszuschlagen und von den Erben die Darlehensrückzahlung zu verlangen.

Kann aber kitzlig werden, da der Nachweis der Leihe über die 50.000 € nirgends in Form eines schriftlichen Vertrages fixiert ist. Und dann sind die Sparbücher auch weg.

Das Problem mit den geliehenen 50000 ist mir nicht verständlich.

Wer ist denn der Steuerpflichtige, der da den steuerpflichtigen Betrag mindern will.

Mein verstorbener Vater, bzw. ich als sein Rechtsnachfolger.

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