Erwerbsminderungsrente und Autorenhonorar?

1 Antwort

Hallo,

seit Juli 2017 (Flexirentengesetz) können bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zu 6.300 Euro pro Kalenderjahr erzielt werden, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Dadurch sollen unterjährige Einkommensschwankungen ausgeglichen werden.

https://www.brutto-netto-rechner24.de/hinzuverdienst-bei-der-erwerbsminderungsrente-das-aendert-sich-2017.html

Hallo Gänseliesel, danke für Ihre Antwort, das war sehr nett :) Ich bin mit meinem Hinzuverdienst von 12 x 450 Euro bereits an der Grenze von den 6.300 Euro. Die Frage ist ob eine einmalige Zahlung für einen Buchverkauf angerechnet wird, denn es ist ja keine selbständige oder freiberufliche (Dauer)Tätigkeit. Wenn nun aus dem Buchverkauf als Beispiel eine Summe von 5000 Euro erzielt wird ist das ja eine einmalige Sache, denn ich schreibe nur das eine Buch. Das ich ein Honorar versteuern muss ist mir klar. Ich habe lediglich einen Vertrag mit dem Verlag, der für mich das Buch verlegt und es vertreibt, ich habe es nur geschrieben...

VG Ria

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@Rialein

Ich meine, auch eine Einmalzahlung dieser Art zählt als Einkommen.

Auch eine Tätigkeit als Autorin ist m.M. eine selbständige Tätigkeit.

Um nicht ins Fettnäpfchen zu treten würde ich empfehlen, dazu direkt bei der RV eine verbindliche Auskunft einzuholen.

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