Frage zu Betragsauszahlung bei vorzeitiger Kündigung einer priv. Rentenversicherung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es sich um eine normale private Rentenversicherung handelt ist diese mit einer Frist von einem Monat kündbar.

Theoretisch sollte der Rückkaufswert zum 01.12.2018 höher sein als zum 01.12.2017. Das lässt sich aber nicht seriös beantworten, ohne den Vertrag zu kennen.

ab 2021 : du kannst  die Einzahlungen ab 2021 stoppen und der Vertrag hat Mindestsummen erreicht und er kann ohne weitere Einzahlungen weitergeführt werden. Dann ist hier schon die monatliche Rente und die Kapitalzahlung für einen ab 2021 beitragsfreien Verlauf angegeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Versicherungsmakler mit über 25 Jahren Berufserfahrung
OliStylez 
Fragesteller
 04.09.2018, 14:57

Das ist richtig. Der RR-Wert steigt jährlich, die Frage ist ob auch der Betrag auf mein Konto kommt oder ob weitere Abzüge dazu kommen von denen man ausgehen kann. Also ob ich hier meine ca. 5500-5600€ bekomme wenn ich in den jetzt bald kündige. Nebenbei die RV ist kein Fondsgebundener. Jedenfalls ist seit 7 Jahren nie das Wort FONDS gefallen, in keinem Schreiben.

Das mit 2021 hab ich kapiert supi danke für die Erklärung!

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Hallo,

was heißt nicht leicht zu kündigen ? Kein Mensch wird zu etwas gezwungen.

Letztlich - Vertrag ist Vertrag ! Bei Vertragsbruch muss man mit Einbußen rechnen ..... aber das ist dir ja schon klar !

" Man hört viel Negatives".....negativ ist schon allein die Tatsache, dass die gezahlten Beiträge, je nach Laufzeit, in der Regel deutlich höher als der Rückkaufswert ist.  

Alternativ, wenn denn schon ein Vertrag aufgelöst werden soll, wäre ein Verkauf der Versicherung deutlich lukrativer !

frodo1405  04.09.2018, 14:41

niemand wird diesen Vertrag kaufen, dafür ist dieser viel zu klein !

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OliStylez 
Fragesteller
 04.09.2018, 14:53

Frodo hat hier recht, Verkauf ist meist erst ab 10.000€ möglich habe im Netz geschaut

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Die Werte sind nicht relevant wenn du kündigen willst, sondern nur im Falle einer Beitragsfreistellung.

Die Erträge, welche du erzielt hast, die ausgewiesen wurden, sind zu versteuern, so du denn kündigst.

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