Wechsel vom Kleinunternehmer zur Festanstellung?

3 Antworten

Leider schreibst Du nicht, was Deine selbständige Nebentätigkeit ist.

Melde Deinen Betrieb ab und fertig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ist die Art der Tätigkeit wichtig?

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@swbla

Ja, weil man einen gewerblichen Betrieb bei der Stadt abmeldet und eine freiberufliche Tätigkeit nur beim Finanzamt.

Ausserdem könntest Du Anlagevermögen haben, was zu bewerten und zu entnehmen wäre.

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@wfwbinder

Als Restauratorin habe ich für andere Firmen selbstständig mitgearbeitet. Ein Gewerbe habe ich nicht angemeldet. Dann werde ich meine Tätigkeit einfach beim Finanzamt abmelden. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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Du hast nicht als Kleinunternehmerin gearbeitet.

Es gibt kein Kleinunternehmen.

Du hast ein Gewerbe ausgeübt.

Das meldest Du so ab, wie Du es angemeldet hast.

Man gibt keine Steuererklärung für ein Gewerbe ab, sondern für sich.

Und da kommst Du nicht herum - die Frage stellt sich erst ab 2019.

Hallo, bei der Steuererklärung 2018 läßt Du einfach die Anlage G weg. Und beim Ordnungsamt meldest Du kurzfristig das Gewerbe ab.

Viel Glück

barmer

Die Anlage G bitte nicht weglassen - ggf. schreibst Du eine Null rein.

Erst ab 2019 kannst Du weglassen.

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