Fahrtkosten für Dienstreisen rückwirkend erstatten lassen?

2 Antworten

Es ist eine Forderung aus dem Arbeitsverhältnis.

Die verjährt gem. § 195 BGB in drei Jahren.

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/verjaehrung-arbeitsrecht_idesk_PI10413_HI727425.html

Also, Kilometerabrechnung einreichen und fertig.

Beim nächsten Mal würde ich nicht solange warten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Paul72 
Fragesteller
 10.09.2018, 22:19

Danke für die Antwort! Nachfrage: Muss ich das selber bei der Steuer machen oder ist mein Arbeitgeber in der Pflicht?

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LittleArrow  11.09.2018, 00:14
@Paul72

Hast Du die Antwort nicht verstanden?

Den Link kannte der Arbeitgeber bestimmt nicht und hat daher eine falsche Auskunft gegeben. Der Arbeitgeber muss zahlen, weil er in der Pflicht ist.

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Paul72 
Fragesteller
 11.09.2018, 09:51
@LittleArrow

Aus dem Link geht meinem Verständnis nach nicht hervor, dass der Arbeitgeber in der Pflicht ist bzw. habe ich offensichtlich Probleme damit, dass auf meinen Fall zu übertragen.

Was soll also die rhetorische Frage? Hätte ich es verstanden hätte ich doch nicht nochmal nachgefragt...

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Paul72 
Fragesteller
 11.09.2018, 09:52
@Paul72

Und anscheinend bin ich nicht der einzige, siehe die Antwort unter mir.

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wfwbinder  11.09.2018, 10:22
@Paul72

Du willst doch Deine Kilometergeld Erstattung haben?

Die Muss Dein Arbeitgeber zahlen, weil Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erst nach 3 Jahren verjähren. Was hat das mit Steuern zu tun?

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LittleArrow  11.09.2018, 13:03
@Paul72

wfwbinder hat es Dir jetzt noch mal deutlich geschrieben. Es geht um Deine arbeitsvertraglichen Ansprüche. Die sollten zu 100 % erfüllt werden.

Die Antwort von barmer ist nur dann hilfreich, wenn die Einkommensteuererklärung für 2016 bzw. 2017 noch nicht abgegeben oder rechtskräftig ist. Per Einkommensteuererklärung bekommst Du wesentlich weniger Erstattung für das km-Geld.

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Paul72 
Fragesteller
 11.09.2018, 18:26
@LittleArrow

Das ist so deutlich, dass sogar ich es verstehe. Ich danke für eure Antworten.

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Paul72 
Fragesteller
 11.09.2018, 18:28
@wfwbinder

Mein Arbeitgeber sagte mir, dass diese Zahlungen laut seinem Steuerberater nicht mehr in seinem Zuständigkeitsbereich liegen bzw. verjährt sind und hat mir die Unterlagen von 2016/2017 wieder in die Hand gedrückt mit dem Kommentar, dass ich das selber bei der Steuer einreichen soll.

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Paul72 
Fragesteller
 11.09.2018, 18:33
@Paul72

Hintergrund meiner Frage ist, ich wurde vor kurzem gekündigt und wollte meinen Anspruch jetzt noch geltend machen, bevor ich aus dem Arbeitsverhältnis ganz ausscheide. Anscheinend wollte er sich den Aufwand sparen oder mir eins reindrücken, ich weiß es nicht.

Ich habe meine Steuererklärung für 2016/2017 allerdings auch noch nicht abgegeben, das ändert aber nichts, hoffe ich.

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wfwbinder  11.09.2018, 20:03
@Paul72
  1. Da Du gekündigt bist, kannst Du auf Zahlung klagen. Aus meiner Sicht gewinnst Du.
  2. Solltest Du wider erwarten nicht gewinnen, kannst Du es bei der Steuer geltend machen.
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Hallo, mit deiner Steuer hat der Arbeitgeber nichts zu tun.

Das musst Du selbst tun. Allerdings nur die km, die der Arbeitgeber nicht gezahlt hat.Und da bekommst Du nur 30 Cent mal persönlicher Steuersatz.

Viel Glück

barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Paul72 
Fragesteller
 10.09.2018, 22:46

Danke sehr!

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