Fahrtkosten für Dienstreisen rückwirkend erstatten lassen?
Hi.
ich bin als (angestellter) Physiotherapeut tätig und habe mit eigenem Kfz diverse Hausbesuche gemacht.
Die Fahrtkosten hat mir mein Arbeitgeber in der Regel erstattet (Kilometerpauschale =0,30€). Nun hatte ich länger nichts mehr eingereicht und habe noch Fahrtenbücher von vor 2 Jahren bei mir liegen, wo ich zwar Anspruch habe, diesen aber noch nicht geltend gemacht bzw. eingereicht habe.
Mein Arbeitgeber meinte, alle Ansprüche, die ich noch aus den Jahren 2016 und 2017 habe, wären verfallen und könnte ich wenn dann nur evtl. noch bei der Steuererklärung geltend machen. Ist das so korrekt? Oder ist er verpflichted mir auch diese auszuzahlen. Ich danke schon mal fürs Lesen und etwaige Antworten.
Gruß, Paul
2 Antworten
Es ist eine Forderung aus dem Arbeitsverhältnis.
Die verjährt gem. § 195 BGB in drei Jahren.
Also, Kilometerabrechnung einreichen und fertig.
Beim nächsten Mal würde ich nicht solange warten.
Hast Du die Antwort nicht verstanden?
Den Link kannte der Arbeitgeber bestimmt nicht und hat daher eine falsche Auskunft gegeben. Der Arbeitgeber muss zahlen, weil er in der Pflicht ist.
Aus dem Link geht meinem Verständnis nach nicht hervor, dass der Arbeitgeber in der Pflicht ist bzw. habe ich offensichtlich Probleme damit, dass auf meinen Fall zu übertragen.
Was soll also die rhetorische Frage? Hätte ich es verstanden hätte ich doch nicht nochmal nachgefragt...
wfwbinder hat es Dir jetzt noch mal deutlich geschrieben. Es geht um Deine arbeitsvertraglichen Ansprüche. Die sollten zu 100 % erfüllt werden.
Die Antwort von barmer ist nur dann hilfreich, wenn die Einkommensteuererklärung für 2016 bzw. 2017 noch nicht abgegeben oder rechtskräftig ist. Per Einkommensteuererklärung bekommst Du wesentlich weniger Erstattung für das km-Geld.
Das ist so deutlich, dass sogar ich es verstehe. Ich danke für eure Antworten.
Mein Arbeitgeber sagte mir, dass diese Zahlungen laut seinem Steuerberater nicht mehr in seinem Zuständigkeitsbereich liegen bzw. verjährt sind und hat mir die Unterlagen von 2016/2017 wieder in die Hand gedrückt mit dem Kommentar, dass ich das selber bei der Steuer einreichen soll.
Hintergrund meiner Frage ist, ich wurde vor kurzem gekündigt und wollte meinen Anspruch jetzt noch geltend machen, bevor ich aus dem Arbeitsverhältnis ganz ausscheide. Anscheinend wollte er sich den Aufwand sparen oder mir eins reindrücken, ich weiß es nicht.
Ich habe meine Steuererklärung für 2016/2017 allerdings auch noch nicht abgegeben, das ändert aber nichts, hoffe ich.
Hallo, mit deiner Steuer hat der Arbeitgeber nichts zu tun.
Das musst Du selbst tun. Allerdings nur die km, die der Arbeitgeber nicht gezahlt hat.Und da bekommst Du nur 30 Cent mal persönlicher Steuersatz.
Viel Glück
barmer
Danke für die Antwort! Nachfrage: Muss ich das selber bei der Steuer machen oder ist mein Arbeitgeber in der Pflicht?